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Staatliche Maßnahmen zur Altersvorsorge

Die staatlichen Maßnahmen unterteilen sich in Basisvorsorge und kapitalgedeckte Zusatzvorsorge:

  • Die Basisvorsorge beinhaltet die staatliche Rente, die jedem zusteht, der Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Die Höhe dieser Rente hängt von der Höhe der eingezahlten Beiträge ab.
  • Eine zweite Form der Basisvorsorge ist die Basis- oder Rürup-Rente, die im Gegensatz zur staatlichen Rente eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung ist.

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