Die kapitalgedeckten Zusatzvorsorgen beinhalten die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge:
- Als Riester-Rente bezeichnet man eine zwar staatlich geförderte, aber privat finanzierte Rentenversicherung, die über Zulagen und Steuerersparnisse den Bürger zu Eigenverantwortung für das Alter anregen will.
- Die betriebliche Altersvorsorge ist eine vom Arbeitgeber zugesagte Versorgungsleistung.