
„Tapu“ heißt Grundbucheintrag. Ohne ihn geht nichts
1. Kauf und Verkauf von Immobilien sind in der Türkei dem Grundbuchamt übertragen. Erst dort findet die offizielle Verkaufshandlung statt, nicht in Vorverhandlungen bei Maklern, Bauträgern, Privatverkäufern. Ein Eigentumsübertrag findet nie bei einem Notar statt, der, anders als in Deutschland, auch gar nicht zu solchen Kaufhandlungen berechtigt ist.
2. Das bedeutet: Alle vorher geschlossenen Verträge und Absprachen sind noch keine rechtsgültige Übertragung des tapu.
3. Zahlen Sie deshalb auf keinen Fall mehr als die vereinbarte Anzahlung, solange die tapu-Übertragung noch nicht erfolgt ist.
4. Verlangen Sie für Bestandsimmobilien ein lupenreines tapu und lassen Sie prüfen, ob der Eintrag korrekt sowie schulden- und lastenfrei ist. Lassen Sie sich dabei vom Anwalt beraten, nicht von einem Notar.
5. Ausländer können nur in den Gebieten, für die es einen städtischen Bebauungsplan gibt, Immobilieneigentum und Nutzungsrechte erwerben. In Schutzzonen (zum Beispiel in militärischen Sperrgebieten) dürfen sie keine Immobilien erwerben.
6. Bei der Verkaufshandlung im tapu-Amt ist die Anwesenheit des Beamten, des Käufers und des Verkäufers gesetzlich vorgeschrieben.
7. Kaufvertrag und tapuwerden in türkischer Sprache abgefasst. Nur von vereidigten Übersetzern übersetzte und von Notaren beglaubigte Urkunden sind rechtskräftig.
8. Unbedingt beachten: Ein Makler in der Türkei benötigt ein Büro von mindestens 60 qm Größe und muss eine Lizenz besitzen. Daher nie auf Angebote von Handy-Maklern oder Ähnliches eingehen!