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Hauskauf in der Türkei

Rechtstipps

Zauberwort "tapu"

„Tapu“ heißt Grundbucheintrag. Ohne ihn geht nichts

1. Kauf und Verkauf von Immobilien sind in der Türkei dem Grundbuchamt übertragen. Erst dort findet die offizielle Verkaufshandlung statt, nicht in Vorverhandlungen bei Maklern, Bauträgern, Privatverkäufern. Ein Eigentumsübertrag findet nie bei einem Notar statt, der, anders als in Deutschland, auch gar nicht zu solchen Kaufhandlungen berechtigt ist.
2. Das bedeutet: Alle vorher geschlossenen Verträge und Absprachen sind noch keine rechtsgültige Übertragung des tapu.
3. Zahlen Sie deshalb auf keinen Fall mehr als die vereinbarte Anzahlung, solange die tapu-Übertragung noch nicht erfolgt ist.
4. Verlangen Sie für Bestandsimmobilien ein lupenreines tapu und lassen Sie prüfen, ob der Eintrag korrekt sowie schulden- und lastenfrei ist. Lassen Sie sich dabei vom Anwalt beraten, nicht von einem Notar.
5. Ausländer können nur in den Gebieten, für die es einen städtischen Bebauungsplan gibt, Immobilieneigentum und Nutzungsrechte erwerben. In Schutzzonen (zum Beispiel in  militärischen Sperrgebieten) dürfen sie keine Immobilien erwerben.
6. Bei der Verkaufshandlung im tapu-Amt ist die Anwesenheit des Beamten, des Käufers und des Verkäufers gesetzlich vorgeschrieben.
7. Kaufvertrag und tapuwerden in türkischer Sprache abgefasst. Nur von vereidigten Übersetzern übersetzte und von Notaren beglaubigte Urkunden sind rechtskräftig.
8. Unbedingt beachten: Ein Makler in der Türkei benötigt ein Büro von mindestens 60 qm Größe und muss eine Lizenz besitzen. Daher nie auf Angebote von Handy-Maklern oder Ähnliches eingehen!

Daten & Fakten

Die wichtigsten Daten
Fläche: 779.452 km2, Bevölkerung: 66,23 Millionen; Staatsform: parlamentarische
Republik; Hauptstadt: Ankara (3,2 Millionen Einwohner)

Wer darf kaufen?
Die Türkei hat mit 87 Ländern Gegenseitigkeitsabkommen über den Immobilienerwerb  geschlossen, darunter alle Länder Europas.

Regionen & Preise
Grundsätzlich liegen alle in Frage kommenden Standorte längs der Küste. Im Westen ist dies die Ägäisküste von Kusadasi (südlich von Izmir) bis Bodrum und weiter bis Marmaris und Dalaman/Fethiye, im Süden ist die Türkische Riviera von Kemer über Antalya bis Alanya begehrt. Dort ist das Klima wärmer und trockener als im Westen. Schöne Häuser mit ca. 120 m2 Wohnfläche gibt es ohne Grundstück zu Preisen ab 80.000, Wohnungen zu Preisen ab 30.000 Euro. Teurer ist es in Bodrum; exklusiv sind aber auch einzelne Orte an der Küste von Marmaris bis Kemer.

Kaufnebenkosten
Beim Grundbuchamt müssen 3% des Immobilienwerts als einmalige Gebühr abgeführt werden. Wenn nicht anders vereinbart, teilen sich Käufer und Verkäufer diese Summe. Die Grunderwer- bsteuer beträgt 0,3%; dazu kommen ca. 50 Euro Verwaltungsgebühren und 50 Euro Dolmetscher- honorar. Die Maklercourtage von 10% wird in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Die jährliche Grundsteuer liegt bei ca. 0,1% des eingetragenen Werts.

Laufende Kosten
Die Betriebskosten (Strom, Wasser etc.) sind in der Türkei sehr niedrig.

Autoren:
Löber & Steinmetz, Partnerschaft von Rechtsanwälten in Frankfurt,
info@loeber-steinmetz.de, Tel.: 069 - 96 22 11 23

Loeber & Lozano Abogados SLP, Rechtsanwälte in
Dénia dénia@loeberlozano.com, +34 965 78 27 54 und
Valencia info@loeberlozano.com, Tel. +34 963 28 77 93

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