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Hauskauf in Portugal

Rechtstipps

Lizenz zum Makeln

Klar geregelt und doch anderes: das Immobilienrecht in Portugal

1. Arbeiten Sie nur mit staatlich lizenzierten Maklern mit AMI-Nummer zusammen.
2. Der Verkäufer muss im Grundbuch eingetragen sein. Ist dies nicht der Fall, betont der Eigentümer seine rechtliche Stellung aber (etwa durch Erbschaft), ist der Eintrag vor den Verhandlungen nachzuholen.
3. Das Grundbuchamt beim jeweils zuständigen Amtsgericht führt das Grundbuch. Es dokumentiert die Rechstverhältnisse (Eigentümer, Hypotheken, Belastun-
gen). Für Erbbaurecht und Wohnungseigentum gibt es eigene Grundbücher.
4. Lassen Sie sich die Lastenfreiheit des Objekts durch einen Grundbuch- und einen Finanzamtsauszug bestätigen. Diese Dokumente müssen beim Vetragsabschluss vorliegen.

5. Auch eine gültige Bau- und Wohngenehmigung muss vorliegen. Bei Bauland oder dem Umbau einer Immobilie sollte die Zulässigkeit des Bauvorhabens von der zuständigen Gemeinde überprüft werden.
6. In Portugal sind Vorverträge üblich. Sie sind bereits ohne notarielle Beglaubigung rechtlich bindend!
7. Die Vertragsverhandlungen und die Überprüfung der Dokumente sollte ein deutschsprachiger Anwalt übernehmen.
8. Der „endgültige“ Kaufvertrag wird von einem Notar beurkundet. Dieser kann frei gewählt werden. Auch hier sollte ein Rechtsbeistand anwesend sein.
9. Nach Abschluss des Kaufvertrags muss der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Dafür hat er selbst zu sorgen.
10. Der Neu-Eigentümer ist verpflichtet, die jährlich anfallende Grundsteuer zu entrichten. Der Steuerbescheid wird aber nicht nach Deutschland geschickt; es empfiehlt sich, einen Fiskalvertreter in Portugal zu haben, der die Schuld begleicht oder den Bescheid weiterleitet.

Daten & Fakten

Die wichtigsten Daten
Fläche: 92.345 km2, Bevölkerung: 10,2 Mio.; Staatsform: parlamentarische Republik, Mitglied der EU; Hauptstadt: Lissabon (565.000 Einwohner, Großraum ca. 2,4 Mio.).

Wer darf kaufen?
EU-Bürger dürfen bis auf wenige Ausnahmen (landwirtschaftliche Zonen) uneingeschränkt kaufen. Für Einwohner von Nicht-EU-Staaten gilt das ebenfalls, solange sie die Immobilie selbst nicht länger als 90 Tage im Jahr nutzen wollen.

Regionen & Preise
Die mit Abstand beliebteste Region ist die Algarve. Ein wahres Paradies für Golfer, allerdings kosten hier Villen auf oder am Green mind. 400.000 €. Je weiter man sich von der Küste entfernt, desto günstiger wird naturgemäß das Angebot. Als Alternative entwickelt sich langsam die Silberküste nördlich von Lissabon. Hier haben Bauträger bereits einige interessante Projekte realisiert.

Kaufnebenkosten
Beim Immobilienkauf entstehen Nebenkosten für den Notar (ca. 2 bis 3%). Die Grundwerwerbsteuer (IMT) entfällt bei einem Kaufpreis unter 80.000 €. Darüber ist sie gestaffelt und beträgt maximal 8%

abzüglich eines Pauschalbetrags, der sich ebenfalls gestaffelt nach der Kaufsumme bemisst. Dazu kommen Anwaltskosten (ca. 2 bis 3%). Die Maklercourtage ist eigentlich frei verhandelbar, beträgt aber üblicherweise 3 bis 5% des Kaufpreises.

Laufende Kosten
Neben Betriebskosten (etwa Strom-, Heizungs- und Wassergebühren) muss der Käufer eine jährliche Grundsteuer (IMI) zahlen. Dabei wird für die Immobilie anhand verschiedener Faktoren eine neue Berechnung durchgeführt, und von diesem Wert (nicht vom Kaufpreis!) werden dann 0,2 bis 0,5% Steuern erhoben.

Autoren:
Löber & Steinmetz, Partnerschaft von Rechtsanwälten in Frankfurt,
info@loeber-steinmetz.de, Tel.: 069 - 96 22 11 23

Loeber & Lozano Abogados SLP, Rechtsanwälte in
Dénia dénia@loeberlozano.com, +34 965 78 27 54 und
Valencia info@loeberlozano.com, Tel. +34 963 28 77 93

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