Jedes Bundesland hat sein eigenes Immobilienrecht
1. Grundverkehrsgesetze werden nicht von der Zentralregierung in Wien, sondern von den Ländern selbständig geregelt.
2. EU-Ausländer genießen dieselben Rechte wie Österreicher, müssen aber vor Abschluss eines Kaufvertrags die Zustimmung der zuständigen Behörde innerhalb des jeweiligen Bundeslands einholen.
3. Diese Genehmigung muss dem Grundbuchamt vorliegen, bevor dort die rechtskräftige Eigentumsumschreibung erfolgt.
Tipps zum Immobilienerwerb in Österreich