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Hauskauf in Italien für Einsteiger

Andere Länder, anderes Recht. In Italien zum Beispiel haben Vorverträge eine größere Bedeutung als bei uns. Sieben Wichtiges Tipps

1. Achtung: Schon der Vorvertrag (con-tratto preliminare) ist verbindlich, die Anzahlung (caparra confirmatoria) aufs Treuhandkonto des Notars ist sofort zu leisten. Ein Rücktritt ist danach nicht mehr möglich.


2. Die Unterzeichnung des Hauptvertrags kann man auch an einen italienischen Notar delegieren. Dafür unterschreibt man beim Heimatnotar eine Vollmacht und lässt sie ins Italienische übersetzen.


3. Beim notariellen Vertrag sollte man vom Verkäufer eine zehn Jahre gültige Versicherungspolice für Baumängel verlangen.


4. Wichtig: Italienische Grundstücke werden nach Personen geführt. Der Verkäufer sollte im Grundbuch also namentlich eingetragen sein.


5. Das Wichtigste zum komplexen Thema der Kaufnebenkosten: Es fallen 10% des Kaufpreises für Registersteuern (inkl. Grunderwerbsteuer) an. Falls eine Hypothek aufgenommen wurde, zudem die Hypothekenregisterabgabe in Höhe von 2% der Kaufsumme minus Registersteuer. Seit Ende Juli sind italienische Notare übrigens ver-
pflichtet, beim Abschluss von Verträgen auf eventuell steuerlich günstigere Lösungen zu verweisen.


6. Tipp des in Südtirol ansässigen Rechtsexperten Dr. Christoph Fuchsbrugger: Wer seinen Erstwohnsitz in Italien anmeldet, hat deutliche Steuervorteile bei der kommunalen Immobiliensteuer ICI. Ein noch nicht fertig gestelltes Haus unterliegt übrigens nicht der ICI. 


7. Vorsicht bei Rustici: Wenn es sich um ein landwirtschaftliches Grundstück handelt, haben die Nachbarn ein Jahr lang Vorkaufsrecht. Mieter übrigens auch!


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