Eine Wirtschaftsauskunftei sammelt wirtschaftsrelevante Daten von Unternehmen und Privatpersonen und übermittelt diese an Geschäftspartner gemäß den Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wirtschaftsauskünfte dürfen nur gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz erteilt werden. 
  • Der Anfragende muss ein berechtigtes Interesse an den Informationen erklären. Als berechtigte Interessen gelten Geschäftsanbahnung, Forderungseinzüge und Vertragsabschlüsse von Kauf-, Miet- und Leasingverträgen. 
  • Mehrere Politiker fordern seit Längerem eine strengere Überwachung  der deutschen Wirtschaftsauskunfteien. Grund hierfür sind die auftretenden fehlerhaften Bewertungen von Verbrauchern. 
  • Die bekannteste Wirtschaftsauskunftei der Bundesrepublik ist die SCHUFA Holding AG. 

 


Definition

Damit ist eine Wirtschaftauskunftei ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen. Der Anfragende muss ein berechtigtes Interesse an den Informationen erklären. So dürfen Wirtschaftsauskünfte nur gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz erteilt werden. Das Interesse der anfragenden Unternehmen muss glaubhaft dargestellt werden. Gesetzlich geregelt ist das Geschäft der Wirtschaftsauskunftei in § 29 Abs. 2 Satz 5 BDSG. Der Anfragende darf die Informationen nur für das erklärte Interesse verwenden und speichern sowie die Daten Dritten nicht zugänglich machen. Als berechtigte Interessen gelten Geschäftsanbahnung, Forderungseinzüge und Vertragsabschlüsse von Kauf-, Miet- und Leasingverträgen. Interne oder externe Datenschutzbeauftragte der Wirtschaftsauskunftei überprüfen die Berechtigung der Anfragen und überwachen die Datenanfragen. Personen und Firmen haben zudem das Recht, Auskünfte bei der Wirtschaftsauskunftei einzuholen, wenn über sie Daten gesammelt wurden.

Moderne Wirtschaftsauskunfteien

Moderne Auskunfteien führen umfassende Online-Datenbanken. Außerdem übernehmen sie Spezialrecherchen, die wiederum mit dem konkreten Informationsbedarf der anfragenden Stelle legitimiert sein müssen. Wirtschaftsauskunfteien sind gut vernetzt und kooperieren mit Inkassobüros. Sie arbeiten innerhalb eines Netzwerkes von Datenpools, die Rückschlüsse auf die Zahlungsmoral von Firmen und Personen zulassen. Zu den Daten gehören neben Firmierung und Kommunikationsdaten, die Rechts- und Gesellschaftsform, Gründungsdaten und Aktivitätsstatus, Eintragung im Handelsregister, haftende und handelnde Personen, Unternehmensgegenstand, Branchenschlüssel, Niederlassungen und Beteiligungen.

Die Finanzlage eines Unternehmens oder einer Privatperson wird nach allen zugänglichen Informationen über Zahlungserfahrungen, Höchstkreditvorschläge, Bonitätsindizes, Negativmerkmalen (Inkasso, Eidesstattliche Versicherung, Insolvenz), Immobilienbesitz und Unternehmenskennzahlen (Umsätze und Gewinne, Mitarbeiter, Eigenkapitalquote) vorgenommen. Bei Privatpersonen werden zusätzlich Auskünfte über familiäre Verhältnisse eingeholt.

Kritik am Vorgehen der Wirtschaftsauskunfteien

Mehrere Politiker fordern seit Längerem eine strengere Überwachung  der deutschen Wirtschaftsauskunfteien. Grund hierfür sind die auftretenden fehlerhaften Bewertungen von Verbrauchern. Dies führen Experten vor allem auf die privatwirtschaftliche Ausrichtung der Auskunfteien zurück. Darüber hinaus vergeben Banken ohne die Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei nur selten Kredite. Ähnliches gilt für Stromanbieter – auch die informieren sich über die Bonität ihrer Kunden.     

Die SCHUFA als bekannteste Wirtschaftsauskunftei

Die bekannteste Wirtschaftsauskunftei der Bundesrepublik ist die SCHUFA Holding AG. Als privatwirtschaftliche Auskunftei hat die SCHUFA Aktionäre aus der Finanz-, Handels- und Dienstleistungsbranche. Mithilfe von mehr als 682 Millionen Daten über einen Großteil der Einwohner Deutschlands versorgt sie ihre Kunden mit Informationen über die Bonität möglicher Kreditsteller – Privatpersonen wie auch Unternehmen. Allein im Jahr 2013 erwirtschaftete die SCHUFA einen Umsatz von etwa 123 Millionen Euro. Ermittelt werden die betreffenden Daten über den jeweiligen Kreditnehmer nur teilweise durch die SCHUFA selbst. So werden beispielsweise auch extern agierende Systeme einbezogen (z. B. ZEK). Im Allgemeinen wird die Wirtschaftsauskunftei durch Vertragspartner wie Banken mit den betreffenden Daten versorgt.    


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