Mit dem Wohnriester kann selbst genutztes Wohneigentum in die Altersvorsorge einbezogen werden. Dadurch wird dem Verlust der Eigenheimzulage, die 2005 außer Kraft gesetzt wurde, etwas entgegen gewirkt.
Wohnriester kann für den Erwerb einer Wohnimmobilie oder von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften sowie zum Abzahlen von Immobilienkrediten genutzt werden. Jedoch muss die erworbene Immobilie dann auch selbst genutzt werden.
Bis zu 100% des angesparten, steuerlich geförderten Vermögens der Altersvorsorge können für eine Wohnimmobilie verwendet werden. Das Geld muss anders als bisher nicht mehr vor Beginn der Rentenzahlung zurückgezahlt werden. Wer also bisher in einen Riestervertrag zahlt und eine Immobilie kauft, kann das angesparte Vermögen komplett für den Kauf hernehmen.
Ab 2009 gilt zusätzlich die Regelung, dass das Riester-Vermögen nur dann verwendet werden darf, wenn es über 10.000 € liegt. Ansonsten gelten für Wohnriester dieselben staatlichen Zulagen wie bei den anderen Riester-Verträgen.
Die Zulagen zahlt der Staat wie beim herkömmlichen Riester-Sparen, und gerade für Familien kann das sehr hilfreich sein: Die Zulage für jeden rentenversicherungspflichtigen Erwachsenen beträgt 154 Euro pro Jahr, für jedes Kind 185 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren werden, sogar 300 Euro jährlich - sofern man seine Mindestbeiträge in den Spar- oder Darlehensvertrag einzahlt. Der Mindestbeitrag beträgt seit 2008 vier Prozent des Jahresbruttoeinkommens.
Wer eher weniger verdient, kommt so schon mit einer relativ geringen Eigenleistung an seine vollen Zulagen. Umgekehrt gibt es einen höheren Steuervorteil für alle, die mehr einzahlen: Denn seit diesem Jahr werden vom Finanzamt 2.100 Euro statt bisher 1.575 Euro als steuerliche Sonderausgaben akzeptiert.