Der Gesetzgeber fördert Menschen, die ein Eigenheim bauen, sich eine Wohnung oder eine andere Immobilie kaufen wollen, in Form einer staatlichen Subvention: Der Wohnungsbauprämie. Sie stellt neben Darlehen und Förderung eine wichtige Säule zur Finanzierung der eigenen vier Wände dar.
Nach dem Wohnungsbauprämiengesetz werden 8,8 Prozent der einem Bausparkonto gutgeschriebenen Beträge als Wohnungsbauprämie gewährt. Allerdings nur bis zu den Höchstbeiträgen für Alleinstehende bis 512 Euro und für Verheiratete bis 1.024 Euro pro Jahr. Die Einkommensgrenze, bis zu der Bausparer einen Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben, beträgt 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro. Ausschlaggebend ist hierfür das zu versteuernde Einkommen.
Um eine Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden, wobei gesetzlich vorgeschrieben ist, wie hoch die Wohnungsbauprämie im Einzelfall ausfällt. Die Prämie gilt für alle Menschen, die uneingeschränkt steuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind. Um Anspruch auf die staatliche Fördermaßnahme zu erhalten, muss ein Antrag inklusive der entsprechenden Unterlagen wie Einkommensverhältnisse und Sparguthaben bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Bereits bevor man ein Bauprojekt in Angriff nimmt, sollte man bei den zuständigen Dienststellen Informationen zu Fristen und Höhe der Subvention einholen. Aufschluss über die Wohnungsbauprämie gibt beispielsweise die Hausbank, bei der man das Sparguthaben angelegt hat. Aber auch behördliche Einrichtungen informieren über die Wohnungsbauprämie.
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