Die Verlängerung der Laufzeit eines Kredits bezeichnet man als Tilgungsstreckung.
Sie unterscheidet sich in drei Fällen: 1. Die Verlängerung erfolgt durch Tilgungsfreijahre, 2. Es wird ein neuer Tilgungsplan mit einer niedrigeren Tilgungsrate festgelegt, 3. Gewährung eines zusätzlichen Darlehens. Bei langfristigen Darlehen, die mit einem Disagio gewährt werden, ist die Tilgungsstreckung zugleich ein Mittel, um einen höheren Auszahlungssatz oder die Vollauszahlung zu erreichen, indem das Disagio als weiterer Tilgungsbetrag an die Schlusstilgung des Darlehens angehängt wird.
Mehr Spielraum in tilgungsfreien Anlaufjahren: Eine Möglichkeit der Tilgungsstreckung ist die Vereinbarung von Freijahren, in denen keine Tilgung stattfindet, sondern lediglich die Zinsen gezahlt werden. Bei der Finanzierung von Neubauten hat sich beispielsweise gezeigt, dass die ersten beiden Jahre die schwierigsten sind. Danach haben sich Einkommen und Finanzierung langsam aufeinander eingestellt. Finanzielle Mittel sind jetzt wieder vorhanden, um mit der Tilgung zu beginnen. Jedoch hat sich durch die Verlängerung der Kreditlaufzeit auch die Summe der zu zahlenden Zinsen erhöht. Der Kredit wird insgesamt teurer.
Ein weiteres Mittel der Tilgungsstreckung ist die volle Auszahlung eines Darlehens – ursprünglich verknüpft mit einem Disagio, das der Kreditgeber vor der Auszahlung zurückbehält. Mit anderen Worten: Der Kreditnehmer erhält auf diese Weise zwei Darlehen. Das gewünschte Darlehen, welches um das Damnum verringert wurde. Und das Zusatzdarlehen in der Höhe des Damnums. Die Tilgungsleistungen werden zunächst auf das Zusatzdarlehen angerechnet. Erst danach beginnt die Tilgung des Hauptdarlehens. Die erfolgte Tilgungsstreckung verursacht zwar eine Verlängerung der Laufzeit, ermöglicht andererseits jedoch einen höheren Gesamtbetrag der Finanzierung.
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