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Teilauszahlungszuschläge

Teilauszahlungszuschläge sind Nebenkosten einer Baufinanzierung. Sie fallen an, wenn das Darlehen nicht als Ganzes, sondern in Teilbeträgen beispielsweise nach Baufortschritt abgerufen wird. Einige Darlehensgeber verlangen hierfür Sondergebühren in Höhe von 1 - 1,5 Prozent zusätzlicher Zinsen auf die Teilbeträge bis zur vollständigen Auszahlung.

Ähnlich wie bei der Regelung von Bauzeit- bzw. Bereitstellungszinsen werden die Teilauszahlungszuschläge aufgrund zusätzlicher Kosten für erhöhten Aufwand bei der Bearbeitung für Auszahlungen und Zinsberechnungen geltend gemacht. Die Kosten sind den Baunebenkosten zuzurechnen.

Einige Kreditanbieter sehen in ihren standardisierten Kreditangeboten sowohl die Fälligkeit von Bereitstellungszinsen als auch Teilauszahlungszuschläge vor. Da sie Bestandteil des Darlehensvertrags sind, sollte bei Vertragsabschluss über diese verhandelt werden. Zielsetzung ist eine Reduzierung beziehungsweise Nichterhebung der Teilauszahlungszuschläge. Die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten sind nicht im gesetzlich geforderten Ausweis des Effektivzinssatzes enthalten, müssen aber als Nebenkosten in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden.

Um zusätzliche Kosten für Teilauszahlungszuschläge zu vermeiden, können Bauherren verschiedene Wege gehen. Mit dem Bauträger können beispielsweise die Zahlungen so abgestimmt werden, dass keine Teilauszahlungszuschläge fällig werden oder dass die Zahlung erst bei Übergabe des fertigen Hauses stattfindet. Alternativ kann die gesamte Finanzierungssumme auf ein Tagesgeldkonto gelegt werden. Die Teilauszahlungen kann der Bauherr so flexibel selbst veranlassen. Allerdings entsteht dabei ein Verlust aus der Zinsdifferenz Sollzinssatz Baudarlehen und Habenzinssatz Tagesgeldkonto.

Da gegenwärtig der Wettbewerb auf dem Baufinanzierungsmarkt groß ist, hat der Darlehensnehmer gerade in diesem Punkt gute Chancen ein für ihn positives Ergebnis zu erreichen.


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