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Sondertilgungen

Sondertilgungen dienen der außerplanmäßigen und schnelleren Entschuldung eines Darlehens. Das Recht auf Sondertilgung muss im Darlehensvertrag verankert sein. Eine Sondertilgung, die in der Regel einmal jährlich vorgenommen werden kann, übersteigt die vertraglich festgelegte Tilgungshöhe von etwa 1 – 3 Prozent pro Jahr.

Eine Sonderregelung gilt bei Darlehen mit variabler Verzinsung. Bei ihnen sind Sondertilgungen in unbegrenzter Höhe jederzeit möglich, sofern die dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten wird. Gleiches gilt auch für Bausparkassendarlehen und einige KfW-Förderkredite.

Bei der Mehrzahl der Baufinanzierungsdarlehen wird in Deutschland eine Zinsfestschreibung (5, 10, 15 Jahre und mehr) vereinbart. Die Tilgung erfolgt durch den vertraglich festgelegten Tilgungssatz, der im allgemeinen 1 – 3 Prozent beträgt. Die Option von Sondertilgungen und deren maximal mögliche Höhe und Häufigkeit müssen vertraglich abgesichert werden. Einige Kreditgeber bieten jährliche Sondertilgungsmöglichkeiten in Höhe von 5 – 10 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme kostenfrei an. Eine höherer Sondertilgungssatz ist Verhandlungssache und meist gegen einen Zinsaufschlag möglich. Weitere feste Sonderzahlungen können beispielsweise bei einer Lebensversicherung, die zu einem vorhersehbaren Zeitpunkt fällig wird, vereinbart werden.

Die Möglichkeit von Sondertilgungen ist bei Darlehenslaufzeiten von über zehn Jahren grundsätzlich durch ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gegeben. Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten nach zehnjähriger Laufzeit kann das Darlehen gekündigt werden. Das Restdarlehen muss dann entweder vollständig durch eine Sondertilgung zurückgezahlt oder durch ein neues Darlehen abgelöst werden. Dies spielt für Verbraucher insbesondere in der Anschlussfinanzierung mit Institutswechsel eine wichtige Rolle. Durch Sondertilgungen lassen sich Zinszahlungen einsparen. Je früher die Teilsummen in der Darlehensphase getilgt werden, desto schneller steigt der Tilgungsanteil in der monatlichen Annuität.

Für Verbraucher ist es sinnvoll, Sondertilgungen bei Vertragsabschluss zu vereinbaren, um eine höhere Flexibilität in der privaten Finanzplanung zu erreichen.

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