Bei Instandsetzungskosten handelt es sich um Kosten, die bei der Behebung von Schäden an einem Gebäude und dessen Einrichtungen entstehen. Zudem gehören auch Aufwendungen für eine energieeffiziente Sanierung zu dieser Kostenart.

Das Wichtigste in Kürze

  • Instandsetzungskosten entstehen unregelmäßig und zu einem bestimmten Zeitpunkt. Instandsetzungskosten sind zeitlich begrenzt, solange bis die Reparaturen abgeschlossen sind.
  • Schäden, die den gebrauchswert eines Gebäudes, nicht unerheblich vermindern, können zur Mietminderung führen.

Was sind Instandsetzungskosten?

Instandsetzungskosten werden auch Reparaturkosten genannt und stehen zusammen mit den Instandhaltungskosten im Gegensatz zu den laufenden Betriebskosten, die ein Mieter zu tragen hat. Instandsetzungskosten entstehen, anders als Betriebskosten, die regelmäßig zu leisten sind, unregelmäßig und zu einem bestimmten Zeitpunkt. Instandsetzungskosten sind generell zeitlich begrenzt. Die Instandsetzung umfasst die Reparatur von eingetretenen Schäden, die unerwartet und nicht absehbar sind. Instandsetzungskosten und Instandhaltungskosten werden generell vom Vermieter getragen, allerdings können kleinere Baumaßnahmen und „Schönheitsreparaturen“ auf den Mieter übertragen werden. Abzugrenzen von den Instandsetzungskosten sind die Instandhaltungskosten, die dafür sorgen, dass der Zustand einer Immobilie erhalten bleibt, während die Instandsetzung einen vorherigen Zustand, der jetzt Mängel oder Defizite aufweist, wiederherstellt. Die zu verzeichnenden Mängel entstehen in der Regel durch Alterung, Abnutzung und Witterung.

Instandsetzung vs. Modernisierung

Zur Instandsetzung gehören auch die Ersatzbeschaffung notwendiger Teile in einwandfreiem Zustand, in wirtschaftlich vertretbarem Umfang sowie alle öffentlich rechtlich vorgeschriebenen baulichen Veränderungen. Schäden, die den Gebrauchswert eines Gebäudes, der Räume oder der Einrichtungen nicht unerheblich vermindern, können bei Bestehen von Mietverhältnissen zu Mietminderungen führen. Die Instandsetzung kann auf Grundlage der Modernisierung, also mit modernen Mitteln und Materialien, die auf dem neuesten technischen Stand sind, erfolgen. Generell sind die Begriffe aber voneinander abzugrenzen, da bei einer Modernisierung zum einen der Wohnstandard erhöht wird und zum anderen Umlagekosten für den Mieter entstehen können, was bei der Instandsetzung nicht der Fall ist. Zur Modernisierung gehören zum Beispiel die Erneuerung der Sanitäranlagen in der Wohnung, der Einbau von energieeffizienteren Heizungsgeräten und der Anbau von Stellplätzen für die Mieter.

Beispiele für Instandsetzungskosten

Zu Instandsetzungskosten zählen Beispielsweise Kosten für:

  • die Beseitigung von Frostschäden
  • den Austausch des Fußbodens
  • die Erneuerung der Fassade
  • den Austausch gelöster oder defekter Dachziegel
  • die Erneuerung/den Austausch der Energieversorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas)
  • den Austausch des Heizkörpers
  • die Erneuerung der Fenster
  • größere Anstrich- und Tapezierarbeiten
  • die Abdichtung von Balkonen und Dächern

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