Bevor Sie einen konkreten rechtswirksamen Kauf einer Immobilie vornehmen, muss ein Kreditvertrag mit der Bank ausgehandelt und unterschrieben sein. Danach erfolgt der Gang zum Notar, der die Grundschuldbestellung eintragen lässt.
Wenn sich Käufer und Verkäufer der Immobilie über die Vertragsbedingungen geeinigt haben, ist der erste Schritt des Immobilienkäufers der Gang zum Notar, über den der Kaufvertrag abgewickelt wird. Dieser nimmt die Grundschuldbestellung, die inzwischen die am weitesten verbreitete Form des Grundpfandrechte ist und die Hypothek weitestgehend abgelöst hat.
Notar selbst aussuchen
Den Notar darf immer der Käufer aussuchen, das hilft zusätzlich, einen engagierten Berater zu finden, der über die Risiken und Details des Kaufs möglichst umfassend und neutral informiert. Nehmen Sie dieses Auswahlrecht aktiv wahr und scheuen Sie sich nicht, alle Fragen vorab genau zu notieren und diese dem Notar zu stellen. Verlangen Sie, dass der Vertragsentwurf Ihnen vorher zugeschickt wird, da sich die meisten Fragen bereits telefonisch klären lassen. Danach folgt der persönlich wahrzunehmende Notartermin zwischen Käufer und Verkäufer. In der Regel betragen die Kosten für die Leistungen des Notars und für das Grundbuchamt circa 1,5 Prozent des Grundstückpreises.
Notar zuständig für Grundschuldbestellung
Der zweite Gang zum Notar betrifft die Finanzierung durch das Kreditinstitut. Dies geschieht durch die Grundschuldbestellung. In Abteilung III des Grundbuchs werden alle Hypotheken vermerkt, als auch der Kredit, den man für den Bau oder Kauf des betreffenden Objekts braucht. Ihre Vertragsbank schickt Ihnen alle zum Kaufvertrag gehörenden Formulare zu.
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