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Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung wird von den Eigentümern der Wohnungseigentümer -gemeinschaft beschlossen. In dieser können die Eigentümer in Anlehnung an das Wohnungseigentumsgesetz eigene Regeln definieren, wie z. B. Stimmrechteverteilung, Nutzung der Wohnanlage oder Sondernutzungsrechte.

Die Gemeinschaftsordnung ist eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer, die wichtige Regelungen zum Sondereigentum, zur Wohnanlagennutzung, zur Stimmrechteverteilung oder der Kostenverteilung enthält. Sie ist die Grundlage für alles, was die Wohnungseigentümer untereinander beachten sollen. In einigen Fällen können hier abweichende Regelungen vom Wohnungseigentumsgesetz, welches sonst verpflichtend ist, getroffen werden. Die Gemeinschaftsordnung ist ein Bestandteil der Teilungserklärung, die wiederum im Grundbuch verankert wird.

Die Gemeinschaftsordnung ist fest mit dem Wohnungseigentum verbunden und gilt auch für Rechtsnachfolger. Es ist daher vor dem Kauf einer Eigentumswohnung wichtig, sich über den Inhalt der Gemeinschaftsordnung zu informieren. Denn diese enthält: Untersagung gewerblicher oder beruflicher Tätigkeiten, Regeln zur Tierhaltung, Instandsetzung, Verwalterbestellung, Vorschriften für Hausmusik und Gartennutzungsverordnungen. Sogar die Verpflichtung, bei einer bestimmten Uhrzeit die Haustür abzuschließen, kann hier definiert werden.

Gemeinschaftsverordnungen können geändert werden. Allerdings ist dies insbesondere bei größeren Wohnungseigentumsgemeinschaften ein schwieriger Prozess, weil eine Änderung nur bei einem einstimmigen Beschluss der Eigentümerversammlung vollzogen werden kann. Wenn also auch nur ein Eigentümer gegen eine Änderung der Verordnung stimmt oder sich seiner Stimme enthält, verbleibt es bei der ursprünglichen Fassung. Auch die Erweiterung der Verordnung um eine neue Regelung ist von der Zustimmung aller anderen Eigentümer abhängig.

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