Bei einem Forward-Darlehen wird dem Kreditnehmer ein Darlehen gewährt, welches diesem erst nach Ablauf einer vertraglich bestimmten Frist ausgezahlt wird. Das Forward-Darlehen wird vor allem dann genutzt, wenn sich der Kreditnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages einen günstigen Zinssatz für die Zukunft sichern will.
Ein Forward-Darlehen kann ein Annuitäten- oder Festdarlehen sein, welches eine Sondervereinbarung enthält. Bei dieser Sondervereinbarung handelt es sich um die Vereinbarung einer Vorlaufzeit bis zur Auszahlung des Darlehensbetrages. Diese Vorlaufzeit zwischen Vertragsabschluss und Darlehensauszahlung kann bis zu 60 Monate betragen. Während dieser Zeit fallen keine Bereitstellungskosten an. Jedoch wird in Abhängigkeit der Vorlaufzeit ein dementsprechender Zinsaufschlag einkalkuliert. Mit einem Forward-Darlehen können sich Darlehensnehmer einen besonders attraktiven Zinssatz für die Zukunft sichern. In den meisten Fällen wird das Forward-Darlehen für Anschlussfinanzierungen genutzt. Insbesondere bei Baufinanzierungen ist das Ende der vereinbarten Laufzeit abzusehen, sodass Darlehensnehmer die Vereinbarung einer Forward-Periode nutzen können, um sich den aktuell niedrigen Zins für eine zukünftige Anschlussfinanzierung zu sichern. Ebenfalls ist die Sicherstellung des Darlehens einfacher zu handhaben, da sich die Immobilie bereits im Besitz des Darlehensnehmers befindet.
Wenn sich die derzeitige Zinslage auf einem niedrigen Niveau befindet, profitieren die Darlehensnehmer von den günstigen Konditionen. Jedoch kann gerade dieser Punkt auch ein Risiko darstellen. Wenn sich die Zinsen bis zur Auszahlung des Darlehensbetrages nicht erhöhen, kann das Forward-Darlehen mit seinen Zinsaufschlägen auch deutlich teurer sein, als beispielsweise ein Darlehen zum aktuellen Marktzins bei Auslauf des bisherigen. Zur Vergleichbarkeit der Forward-Darlehen ist darauf zu achten, wann die Zinsbindung beginnt, entweder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder zum Ablösungszeitpunkt.
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