Das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) wird gemeinhin als Wohnriester bezeichnet.
Mit dem „Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge“ soll die Attraktivität der steuerlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge erhöht werden. So wurden Regelungen für die Entnahme geförderten Altersvorsorgevermögens getroffen sowie der zur Förderung berechtigte Personenkreis erweitert.
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