ImmoblilienScout24 Der Marktführer: Die Nr. 1 rund um Immobilien

Zum Inhalt springen

Immobilienwelten
Navigation
Sie sind hier: WohnenBaufinanzierungLexikonBeurkundung, notarielle

Beurkundung, notarielle

Nicht nur der Grundstückskaufvertrag, sondern auch der Bauträgervertrag, die Bestellung eines Erbbaurechts sowie die Einräumung von Wohnungseigentum bedürfen der notariellen Beurkundung, vgl. auch §§ 128, 311b Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ).

Der Notar ist verpflichtet, die am Vertrag Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Urkunde wiederzugeben.

 

Quelle:
§§ 128, 311b BGB



Weitere Ratgeber zum Thema

Bausparen

Informieren Sie sich hier zum Thema Bausparen rund um Ihre Baufinanzierung ...

Eigenkapitalrechner

Hier verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Gesamt-
vermögen.

anwalt.de

Auf anwalt.de finden Sie Anwälte in Ihrer Stadt zum: