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Besichtigungstermin

Mit dem Makler bzw. Verkäufer vereinbart der Immobiliengutachter oder Bausachverständige einen Besichtigungstermin, um vor Ort die Immobilie auf Herz und Nieren zu prüfen.

So ist der Käufer vor unliebsamen Überraschungen abgesichert. Mit Messgeräten und dem Sachverstand eines Wertgutachters können so auch feuchte Wände, schlechte Isolierungen und Schäden an Fliesen oder Estrich usw. feststellt werden, also bauliche Sachmängel, die von einem Laien nicht auf den ersten Blick erkannt werden können.

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