Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die eine Bank oder ein Kreditinstitut in Rechnung stellt, wenn für einen Kunden größere Geldsummen bereitgehalten werden. Die Zinsen werden erhoben, weil der Kreditgeber in dieser Zeit keine Gewinne mit dem bereitgestellten Geld erwirtschaften kann.
Die Bank stellt die Bereitstellungszinsen in Rechnung bevor der Kredit in Anspruch genommen wird. Die Konditionen des Kredites sind dann bereits fix, so dass der Bankkunde sich voll auf die Vergabe des Kredites verlassen kann. Dadurch ist ein eventueller Immobilienerwerb prophylaktisch abgesichert und der Käufer kann sich auf die Verhandlung der Verkaufskonditionen konzentrieren. Meist werden von den Kreditinstituten Zeitspannen festgelegt, in denen noch keine Zinsen für das bereitgestellte Geld anfallen. Sie variieren zwischen einem und zwölf Monaten. Ist es bis zum vereinbarten Zeitpunkt jedoch zu keiner Inanspruchnahme gekommen, stellen die Geldgeber Bereitstellungszinsen von ca. 0,25 Prozent monatlich in Rechnung.
Die Bereitstellungszinsen müssen bei einem anstehenden Immobilienkauf in die Gesamtrechnung mit aufgenommen werden. Zögern sich die Verhandlungen bei einem Immobilienerwerb oder die Fertigstellung eines Neubaus hinaus, können die Bereitstellungszinsen ein vorerst profitables Geschäft entsprechend negativ beeinflussen.
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