Der Bauspartarif beinhaltet detailliert die Konditionen und Rahmenbedingungen eines Bausparvertrages. Die wichtigsten Tarifmerkmale sind: Höhe der Guthaben- und Darlehenszinsen, Höhe der Spar- und Tilgungsbeträge, Höhe der Mindestansparsumme sowie die Mindestwartezeit. Hieraus lässt sich die Darlehensrate und die Höhe des Bauspardarlehens bestimmen.
Anbieter öffentlich-rechtlicher Landesbausparkassen und privater Bausparkassen (z.B. Schwäbisch Hall) erweitern ihre Produktpalette durch immer neue Tarifvarianten, so dass verschiedene Zielgruppen mit individuellen Bedürfnissen angesprochen werden können.
Die Bausparkassen sind bei der Einführung neuer Tarife gebunden an die Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), des Bausparkassengesetzes (BSpkG) und der Bausparkassenverordnung (BSpkV). Ein neu eingeführter Bauspartarif bedarf der Genehmigung der BaFin. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal der Bauspartarife ist die Dauer der Ansparphase. So gibt es Tarife z.B. für Schnell- und Langsamsparer, je nach zeitlich fixiertem Darlehensbedarf.
Ferner gibt es Bauspartarife für die Zielgruppe Renditesparer, die primär das Ziel haben, in der Ansparphase hohe Zinsen gutgeschrieben zu bekommen. Ebenfalls beliebt bei Bausparern sind Tarife, die in der Ansparphase flexibel sind, indem zwischen einzelnen Tarifen gewechselt werden kann.
Für Verbraucher ist zu empfehlen, die genauen Tarifkonditionen bei den einzelnen Bausparkassen abzufragen und sich bei Bedarf umfassend beraten zu lassen, um den optimalen Tarif auswählen zu können. Für die Auswahl ist eine Vielzahl von Einflussgrößen zu berücksichtigen, die in den verschiedenen Tarifen verankert sind. Nicht unwesentlich beeinflussen Entgelte für Abschluss- und Darlehensgebühren sowie Kontoführungsgebühren die Höhe des Finanzierungsaufwandes. Ein Vergleich sollte sich deshalb nicht auf die Höhe des Sollzinssatzes sondern auf den Effektivzinssatz stützen.
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