Ein Bausparsofortdarlehen bedarf des Abschlusses eines Bausparvertrages.
Das Bausparsofortdarlehen wird bis zur Zuteilung des Bausparvertrages gewährt und mit der zugeteilten Bausparsumme abgelöst.
Quelle:
OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 5 U 106/03
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