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Bausparkasse

Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf ausgerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zu gewähren. Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen durchgeführt werden und unterliegt der strengen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Geschäftstätigkeit und der gesetzliche Rahmen für Bausparkassen werden im Bausparkassengesetz (BSkG), der Bausparkassenverordnung (BSkV) und den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) festgelegt. Genehmigung und Veränderungen unterliegen der Prüfung durch die BaFin.

Die 23 deutschen Bausparkassen sind traditionellerweise zweitstärkste Finanzierungsgruppe im Wohnungsbau. Innerhalb der Bausparbranche entfallen ca. zweidrittel Marktanteile auf die derzeit 12 privaten Bausparkassen. Marktführer bei den privaten Bausparkassen ist mit deutlichem Abstand die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG.

Die öffentlich-rechtlichen Bausparkassen fungieren in der Form sogenannter Landesbausparkassen (LBS). Die meisten von ihnen sind rechtlich eng an regionale Landesbanken gebunden. Zudem besteht ein enger Verbund zu regionalen Sparkassen.

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