Zum Inhalt springen
Nach § 1 Absatz 2 Bausparkassengesetz (BauSparkG) ist Bausparer derjenige, der mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag abgeschlossen hat.
Quelle: §§ 1, 2 BauSparkG
Weitere Ratgeber zum Thema
Informieren Sie sich hier zum Thema Bausparen rund um Ihre Baufinanzierung ...
Hier verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Gesamt- vermögen.
Auf anwalt.de finden Sie Anwälte in Ihrer Stadt zum:
Bank- und Anlagerecht