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Bauspardarlehen

Ein Bauspardarlehen entspricht einem Annuitätendarlehen, das ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden darf. Jeder Bausparer hat Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Darlehenshöhe, wenn er die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt und kreditwürdig ist.

Wie beim Annuitätendarlehen werden Verzinsung und Tilgung mittels eines gleichbleibenden Rückzahlungsbetrags getätigt. Die Höhe des Bauspardarlehens ist von der Bausparsumme und dem gewählten Bauspartarif abhängig. Im Bauspartarif sind auch die Höhe des Zinssatzes, die Tilgung und die Laufzeit festgelegt. Die Bauspardarlehen betragen etwa 50 bis 60 Prozent der Bausparsumme und werden im Allgemeinen ohne Disagio, also zu 100 Prozent ausgezahlt. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Der Zinssatz des Darlehens ist unabhängig vom Kapitalmarkt und für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Die Höhe der Zinsen liegt zwischen 1,5 und 4,25 Prozent bei einer Regellaufzeit von zehn bis elf Jahren. Die Annuität ist abhängig von dem im Bausparvertrag geregelten Tarif und bewegt sich zwischen 4,8 und 10,8 Prozent der gesamten Bausparsumme. Innerhalb des Standardtarifes hat der Kunde mit einer Monatsrate von sechs Promille der gesamten Bausparsumme zu rechnen.

Das Bauspardarlehen darf ausschließlich für wohnungswirtschaftliche Zwecke wie Immobilienkauf und Hausbau eingesetzt werden. Bis zu einem Betrag von 30.000 Euro kann es als Blankodarlehen gewährt werden. In der Praxis wird das Blankodarlehen jedoch häufig nur bis zu einer Summe von 10.000 Euro angeboten. Über diesen Betrag hinaus werden von den Bausparkassen Grundpfandrechte als Sicherheit gefordert, die als Grundschuld ins Grundbuch einzutragen sind. Dabei darf das durch Grundpfandrechte zu sichernde Bauspardarlehen zusammen mit vor- und gleichrangigen Belastungen 80 Prozent des Beleihungswertes des Pfandbriefobjektes nicht übersteigen. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung des Bauspardarlehens ist der Nachweis über den Abschluss einer Gebäudebrandversicherung.

Der Vorteil eines Bauspardarlehens ist die hohe Flexibilität. Es besteht ein generelles kostenloses Sondertilgungsrecht. Nachteilig können sich die niedrigen Habenzinsen in der Ansparphase erweisen, die nur teilweise durch eine staatliche Förderung kompensiert werden können. Die Rückzahlungsdauer des Darlehens liegt bei etwa zwölf Jahren. Dadurch entsteht eine wesentlich höhere monatliche Belastung für den Bausparer im Vergleich zu anderen grundbuchrechtlich gesicherten Darlehensformen wie beispielsweise dem Hypothekendarlehen. In die Kalkulation müssen auch die einmaligen Abschlussgebühren für einen Bausparvertrag von 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme sowie die Gebühren für die Gewährung des Bauspardarlehens von 0,5 Prozent der Darlehenssumme einbezogen werden.

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