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Bauhelferversicherung

Eine Bauhelferversicherung ist nur dann notwendig, wenn Sie Eigenleistungen erbringen wollen und Verwandte, Freunde und Bekannte als Helfer zur Bewältigung der Eigenleistungen hinzukommen.

Diese Helfer müssen von Ihnen bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) gemeldet werden und sind beitragspflichtig! Die Beiträge dienen dem Versicherungsschutz und richten sich nach der Menge der zu leistenden Arbeitsstunden.

Die Versicherungsleistungen durch die Berufsgenossenschaft sind allerdings nicht sehr umfangreich und Arbeitsunfälle mit Bauhelfern, die ja meist Laien sind, passieren sehr häufig, weshalb eine Bauhelferversicherung sinnvoll ist.

Grundsätzlich besteht die Pflicht, etwaige Helfer anzumelden. Bei Verstößen gegen diese Meldepflicht drohen Bußgelder bis zu 2.500 €.

Die Bauhelferversicherung gibt Ihnen und Ihren Helfern einen erweiterten Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls.

Sie als Bauherr und Ihr Ehepartner sind nicht versichert, können sich aber freiwillig privat oder auch bei der BauBG versichern.

 

Quelle:
Merkblatt Bauhelfer

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