ImmoblilienScout24 Der Marktführer: Die Nr. 1 rund um Immobilien

Zum Inhalt springen

Immobilienwelten
Navigation
Sie sind hier: WohnenBaufinanzierungLexikonAufteilungsplan

Aufteilungsplan

Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum ist neben der Abgeschlossenheitsbescheinigung der Aufteilungsplan. Der Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und aller im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile hervorgeht.

Er entspricht in seinem Erscheinungsbild im Wesentlichen den für die Baugenehmigung erforderlichen Bau- und insbesondere Grundrisszeichnungen im Maßstab 1:100. In ihm werden die Sondereigentumseinheiten (Wohnungen, die zu den Wohnungen gehörenden Kellerräume, PKW-Stellplätze bzw. Garagen, gewerbliche Einheiten) in jeweils aufsteigender Nummernfolge bezeichnet und oftmals mit farblichen Abgrenzungslinien dargestellt. Balkone und Loggien (nicht dagegen ebenerdige Terrassen) müssen in die farbliche Umrandung einbezogen werden, damit ihr Sondereigentumscharakter eindeutig wird. Die Nummern sind Bezugsgrundlage für die Bestimmung des Sondereigentums in der Teilungserklärung.

Das Merkmal der Abgeschlossenheit muss sich aus der Darstellung im Aufteilungsplan ergeben. Dieser muss das Gesamtgebäude erfassen. Der Aufteilungsplan ist der Teilungserklärung bzw. der Urkunde über die vertragliche Einräumung von Sondereigentum als Anlage beizufügen und wird damit Bestandteil der Grundakte.

Erforderliche Antragsformulare und nähere Auskünfte bezüglich den konkreten inhaltlichen Anforderungen können bei der zuständigen Baubehörde angefordert werden.

Weitere Ratgeber zum Thema 

anwalt.de

Auf anwalt.de finden Sie Anwälte in Ihrer Stadt zum:

Nachrichten

news

Brandaktuelle News und Urteile rund um die Immobilie.