Die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge liegen dem Geschäftsbetrieb von Bausparkassen zugrunde.
Die ABB regeln in Paragraphen die Rahmenbedingungen für Bausparverträge und sind somit bindend für Bausparer. In der Präambel werden Inhalt und Zweck des Bausparens definiert. In den folgenden Paragraphen (§§1-22) werden detaillierte Angaben zu Vertragsabschluss/Abschlussgebühr (§1), Sparzahlungen (§2), Verzinsung des Sparguthabens (§3), Voraussetzung und Reihenfolge der Zuteilung (§4) und Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens (§11) gemacht.
Jede Bausparkasse entwickelt unter Zuhilfenahme von Mustervorlagen (wie etwa vom Verband der Privaten Bausparkassen e.V.) eigene ABB, die sich jedoch stark ähneln.
Die ABB werden von den Instituten laufend überarbeitet und bedürfen der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).
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