Wohngebäudeversicherung
Das eigene Haus beinhaltet mehr als nur das, was sich an Gegenständen und Möbeln in der alten Wohnung befand. Vor immensen Kosten schützt daher eine Wohngebäudeversicherung, auch Eigenheimversicherung genannt.
Das Haus ist also samt Grund- und Kellermauern, verbundenen Einbauten, Garagen, Schuppen und Abstellräumen, die sich auf dem Grundstück befinden, versichert.
Standardmäßig umfasst der Versicherungsschutz folgende Schäden:
Feuerschäden, direkter Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen, Folgeschäden durch Löschen, Niederreißen und Ausräumen oder Abhandenkommen. Sturmschäden sowie Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Schäden durch Hagel, Schneedruck, Steinschlag oder Erdrutsch. Wasserschäden, die durch Wasser führende Anlagen, angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen verursacht wurden, Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen sowie an angeschlossenen Einrichtungen und Auftaukosten.
Wiedererrichtungswert entscheidend
Die Versicherungssumme wird am Wiedererrichtungswert, also dem Neubauwert des gesamten Gebäudes, ausgerichtet. Im Schadensfall werden daher die ortsüblichen Kosten eines Neubaus ersetzt; und bei Teilschäden die vollen Reparaturkosten. Wichtig ist, dass die Versicherung unverzüglich nach Eintreten des Schadens informiert wird. Empfehlenswert ist außerdem, vor den Aufräumungsarbeiten Fotos der Schäden anzufertigen.
Selbstbehalt sorgfältig prüfen
Der so genannte Selbstbehalt bezeichnet die Summe, die ein Versicherter bei Eintreten eines Schadens selbst aufbringen muss. Selbstbehalte bieten einen gewissen Schutz vor Versicherungsbetrug, damit nicht jede Lappalie der Versicherung gemeldet wird. Allerdings ist es umgekehrt von Vorteil, sich im Versicherungsvertrag die Klausel zum Thema Selbstbehalt gründlich zu prüfen. Wenn der Selbstbehalt zu hoch angesetzt ist, kann sich eine Versicherung schon nicht mehr lohnen.
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung versichert jegliche Gegenstände, Einrichtungen, Möbel, Geräte und Wertsachen in der eigenen Wohnung bzw. im Eigenheim. Auch jene Güter, die nach einem Umzug von einer Wohnung in das eigene Haus mitgenommen werden.
Sogar zwei Monate nach Umzugsbeginn besteht für die alte Wohnung noch Versicherungsschutz. Jedoch ist der Bezug der neuen Wohnung spätestens zum Einzugstermin zusammen mit der Angabe der neuen Wohnfläche anzugeben. Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche und/oder der Anschaffung von neuen Möbeln etc. ist damit zu rechnen, dass die Versicherungssumme im Vertrag erneut angepasst werden muss.
Denken Sie daran, dass die Prämie der Hausratversicherung ortsgebunden ist, durch den Umzug kann es also zu einer Veränderung des Prämiensatzes kommen.