Bauleistungsversicherung
Beim Bau unter freiem Himmel oder auf unbekanntem Grund und Boden können ungeahnte Schäden entstehen. Eine Bauleistungsversicherung - oder auch Bauwesenversicherung genannt - greift bei wetterbedingten Schäden, Vandalismus oder solchen, die fahrlässig durch Bauarbeiter verursacht werden.
Versichert sind alle Bauleistungen, -stoffe und -teile für den Roh-, Aus- oder Umbau. Auch der Diebstahl von fest integriertem Material kann eingeschlossen werden. Die Versicherungsprämie ist abhängig von der Bausumme, schließt aber meist einen Selbstbehalt von 10,0 Prozent ein.
Bauunternehmer haftet nur bis zur Abnahme
Außerdem sollte der Bauherr beachten, dass die beauftragten Bauunternehmer nur bis zur jeweiligen Abnahme haften. Unter Abnahme versteht man hier aber nicht die endgültige Übergabe des fertigen Gesamtbauwerks. Es ist lediglich die Übergabe der jeweils erbrachten Leistung gemeint. Dies hat zur Folge, dass das Haftungsrisiko für den Bauherren bis zur endgültigen Fertigstellung immer weiter anwächst. Was aber tun, wenn ein Sturm das frisch gedeckte Dach abdeckt? Hier hilft die Bauleistungsversicherung.
Die Bauleistungsversicherung schützt das Gebäude gegen Beschädigung und Zerstörung. Deshalb fallen auch Schäden durch Regen oder Frost unter den Versicherungsschutz, ebenso böswillige Beschädigungen durch Dritte oder Diebstahl von bereits eingebauten Gegenständen, wie beispielsweise von Heizkörpern.
Der große Vorteil der Bauleistungsversicherung liegt ohne Zweifel darin, dass der Versicherungsschutz den Bauherren und alle am Bau beteiligten Unternehmen erfasst.
Bauhelferversicherung und Bauhelfer-Unfallversicherung
Oft sind Freunde und Verwandte als freiwillige Helfer auf der Baustelle aktiv. Diese sollten immer bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden, auch wenn sie unentgeltlich arbeiten, um sie automatisch gesetzlich gegen Unfälle zu versichern. Er sollte deshalb eine Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen, die unabhängig von gesetzlichen Leistungsansprüchen auch für die Familie und alle freiwilligen Helfer gilt.
Der Bauherr selbst und sein Ehepartner gelten nämlich als Unternehmer und müssen sich privat gegen Arbeitsunfälle auf dem Bau versichern. Gerade nicht geübten Bauhelfern kann schnell etwas passieren.
Geldstrafen für nicht angemeldete Bauhelfer
Wenn Sie Ihre Bauhelfer nicht anmelden, droht Ihnen eine Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro, unfallversichert sind Ihre Helfer trotzdem. Die zuständige Berufsgenossenschaft erhält übrigens von jeder Baugenehmigung eine Kopie. Das entbindet Sie als Bauherren aber nicht von der Anmeldung Ihrer Helfer. Die Beiträge betragen pro Helferstunde in den alten Bundesländern 1,50 Euro und in den neuen Bundesländern 1,21 Euro. Sie werden einmal pro Halbjahr angeschrieben, und zwar rückwirkend (mit Ausnahme des Erstanschreibens). Deswegen sollten Sie genau über die Arbeitsstunden Ihrer Helfer Buch führen.
Zusätzlich Bauhelfversicherung
Da die Absicherung durch die BauBG nicht besonders hoch ist, und die Risiken für Laien auf Baustellen statistisch sehr hoch sind, ist es ratsam, seine Helfer zusätzlich durch eine Bauhelferversicherung zu versichern.