Der Traum vom eigenen Haus lässt sich nicht ohne Hindernisse realisieren. Eine Baustelle ist zum Beispiel immer eine Gefahrenstelle, für die Sie als Bauherr die volle Verantwortung tragen. Auch nach dem Einzug in die eigenen vier Wände können unvorhergesehene Schäden hohe Kosten oder gar den finanziellen Ruin bedeuten.
Da für das fertige Haus auf jeden Fall eine Bauherrenhaftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung oder abgeschlossen werden muss, empfiehlt es sich, diesen Vertragsabschluss etwas vorzuziehen.
Feuerrohbauversicherung
Für die ersten sechs Monate der Rohbauzeit gehört auch eine Feuerrohbauversicherung dazu. Auf Antrag kann diese um weitere sechs Monate verlängert werden. Auch ein Rohbau muss gegen Schäden durch Brand, Blitz oder Explosionen versichert sein. Manche Banken vergeben teilweise keine Kredite, wenn das Bauvorhaben nicht schon im Vorfeld gegen diese Schäden abgesichert ist.
Elementarschadenversicherung
Ist das Gebäude bezugsfertig, setzt der vorher abgestimmte Deckungsumfang der Wohngebäudeversicherung ein. Die Wohngebäudeversicherung umfasst sowohl Leitungswasserschäden, wie Rohrbrüche und Frostschäden, als auch Sturmschäden. Wenn der Bauherr sich nach der Fertigstellung auch zusätzlich vor Überschwemmungen des Grundstücks, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen schützen möchte, so muss er eine erweitere Elementarschadenversicherung vereinbaren.