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Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung für Bauherren

Haftpflichtversicherung

Der Bauherr haftet von Baubeginn an für alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bauobjekt stehen. Dies können eigene Missgeschicke sein, aber besonders auch Schäden, die Dritte verursachen oder die ihnen auf der Baustelle widerfahren, z. B. durch herab fallende Bauteile. Hier haftet der Bauherr in unbegrenzter Höhe.

Es empfiehlt sich deshalb immer, zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies ist auch der Fall, wenn er sachverständige Personen, wie Unternehmer, Handwerker oder Architekten, beauftragt hat. Er wird nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht befreit. Vom Baubeginn bis zur Abnahme ist man somit umfassend vor Haftungsansprüchen Dritter geschützt und wehrt mit der zusätzlichen Rechtsschutz-Funktion gleichzeitig unberechtigte Ansprüche und Schadensersatzklagen ab.

Erst Haftpflicht für Bauherren, dann private Haftpflicht
Unbedingt sollte bei Vertragsabschluss auf die Höhe der Versicherungssumme geachtet werden. Die Deckungssumme sollte eine Unterversicherung ausschließen und pauschal mindestens zwei bis drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Sollte der Termin für den Baubeginn noch nicht feststehen oder keine Bebauung des Grundstücks geplant sein, ist auch eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke sinnvoll.
Nach der Fertigstellung sollte dann eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Wohngebäudeversicherung

Auch und gerade nach der Fertigstellung des Hauses muss auf einen umfassenden Versicherungsschutz geachtet werden. Eine Wohngebäudeversicherung schützt vor Schäden, die durch Wettereinflüsse verursacht werden, aber auch bei Brand- oder Wasserschäden. Jeder Hauseigentümer braucht die Wohngebäudeversicherung. Zum einen wird sie von den Banken gefordert, falls die betreffende Immobilie noch finanziert werden muss oder als Sicherheit für eine anderweitige Kreditvergabe dient. Zum anderen ist die Gebäudeversicherung in manchen Regionen auch gesetzlich vorgeschrieben.

Die Deckungssumme ist abhängig vom Wert des Hauses, das in der Regel zum gleitenden Neuwert versichert wird, um vor Unterversicherung zu schützen. Das bedeutet, dass Versicherungsschutz und -beitrag automatisch an veränderte Baupreise angepasst werden. Gelegentlich greift auch das so genannte Wohnflächenmodell, bei dem das Haus nach Typ und Ausstattung eingeordnet wird und eine Prämie pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet wird. Ob Schäden bei einem Rohbaubrand in der regulären Wohngebäudeversicherung eingeschlossen sind, sollte geklärt werden. Sonst empfiehlt sich eine zusätzliche Feuerrohbauversicherung.

Elementarschadenversicherung und Feuerrohbauversicherung
Die Feuerrohbauversicherung schützt vor Brand, Blitzschlag und Explosion. Elementarschäden - wie Überschwemmungen oder Erdbeben - müssen gesondert aufgenommen werden, eben durch eine Elementarschadenversicherung.

Schutz des Rohbaus durch „verbundene Wohngebäudeversicherung“
Der Schutz vor einem Brand des Rohbaus wird häufig ohne zusätzliche Prämie in der so genannten "verbundenen Wohngebäudeversicherung" mitversichert. Dabei sind oft bestimmte Fristen für die Bauphase festgesetzt, in der diese kostenlose Mitversicherung gilt. Sie schützt auch vor den Folgen von Schäden durch Feuer. Der Schutz kann des Weiteren auf Schäden durch Sturm, Hagel und Leitungswasser ausgeweitet werden. Eine solche kombinierte oder "verbundene Wohngebäudeversicherung" ist die Regel.

Grundstück und Erschließung nicht im Versicherungsschutz enthalten
Bei Eigentumswohnungen wird die Gebäudeversicherung in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Neben der Regulierung der genannten Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser ersetzt diese Versicherung im Rahmen des Feuerschutzes auch die entgangene Miete - bei vermieteten Objekten bzw. bei selbst bewohntem Wohneigentum die zu zahlende Miete für eine Übergangs- oder Ersatzwohnung - für bis zu maximal zwölf Monate. Das Grundstück, sowie Erschließungskosten, sind hingegen nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.

Komplizierte Berechnung der Versicherungssumme
Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie ist dabei von bestimmten Bauartklassen oder Leitungswasser- und Sturmzonen abhängig. Am billigsten sind dabei massiv gebaute Häuser mit Hartdach, teuer sind Häuser in Leichtbauweise oder aus Holz und vor allem solche mit reetgedecktem Dach. Die Einteilung von Regionen in Leitungswasser- bzw. Sturmzonen ist von der Härte des Wasser bzw. der Häufigkeit von Stürmen abhängig.

Höhe des Versicherungsschutzes wird jährlich angepasst
Schwieriger wird es bei der Frage nach der angemessenen Versicherungssumme. In der Regel wird hier der "gleitende Neuwert" angesetzt. Diesem liegt eine recht komplizierte Rechnung zugrunde, er gewährleistet aber, dass sich die Höhe Ihres Versicherungsschutzes, jährlich angepasst, auf dem aktuellen Stand befindet. Die Versicherungssumme verändert sich dabei laufend entsprechend dem Baukostenindex. Demgemäß verändern sich auch die Versicherungsbeiträge. Ihre Höhe ist jedoch nicht direkt vom Baukostenindex abhängig, sondern von einem so genannten Prämienfaktor, der in enger Korrelation mit dem Baukostenindex jährlich neu berechnet wird.

Hausratversicherung

Wer nicht nur die eigenen vier Wände, sondern auch das eigene Hab und Gut schützen möchte, sollte eine Hausratversicherung abschließen, die das gesamte Hab gegen Einbruch, Raub, Vandalismus, Brand oder Blitzeinschlag versichert.

Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert, auch wenn die beschädigten Güter nur geliehen waren. Bei beschädigten, aber nicht zerstörten Sachwerten wird deren Reparatur bezahlt. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme dem Betrag entspricht, der für die gesamte Neubeschaffung des Hausrats nötig wäre.

Hausratversicherung - Wann lohnt sie sich?
Ermitteln Sie in regelmäßigen Abständen den Gesamtwert Ihres Inventars und ändern Sie die Police der Hausratversicherung dementsprechend. Eine Hausratversicherung lohnt sich nämlich erst, wenn die Wohnungseinrichtung einen gewissen Wert hat. Sie ist daher meist weniger sinnvoll für Singles mit kleinem Haushalt, empfehlenswert dagegen in der Regel für Paare und Familien.

Durch Brand entstehen schnell große Schäden
Ist die Wohnung jedoch ausgebrannt, müssen auch bei sparsam eingerichteten Wohnungen zumindest Kleidung und viele Gegenstände des täglichen Bedarfs neu angeschafft werden. Da kommen schnell größere Summen zusammen. Ähnlich verhält es sich bei Schäden durch Leitungswasser und Einbruchdiebstahl mit Vandalismus.

Je günstiger, desto besser
Eine billige Hausratsversicherung ist völlig ausreichend. Denn die Leistungen der Hausratversicherung sind fast überall gleich - die Preisunterschiede jedoch enorm. Die Standardleistungen beinhalten für gewöhnlich dieselben Schadensfälle wie die Wohngebäudeversicherung. Prüfen Sie auch hier genau, welche Zusatzangebote Sie wirklich brauchen. Überspannungsschäden abzusichern, ergibt Sinn. In der Regel verzichtbar sind hingegen separate Glasversicherungen, da sie nur bei Totalschaden Ersatz gewähren.

Ermittlung der richtigen Versicherungssumme
Um die für Sie richtige Versicherungssumme zu ermitteln, sollten Sie sich ein wenig Zeit nehmen, und eine Bestandsaufnahme Ihres Inventars machen. Berechnen Sie überschlägig, was Sie insgesamt ausgeben müssten, wenn Sie Ihren gesamten Hausrat oder zumindest unverzichtbare Teile davon neu anschaffen müssten. Der Wert des Hausrats steigt in der Regel im Laufe der Jahre. Bestimmen Sie daher regelmäßig den Gesamtwert neu und ändern Sie Ihre Police dementsprechend. Wer unterversichert ist, muss im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen.

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