Wenn Sie sich für eine bestimmte Bestandsimmobilie entscheiden, dann wohl auch wegen ihres ideellen Wertes oder weil sie besonders preisgünstig ist. Der ideelle Wert ist eher subjektiv und deshalb schwer zu ermitteln.
Sie sollten daher von Ihrer Immobilie ein Verkehrswertgutachten besitzen. Dieses muss von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt werden, denn nur unter dieser Bedingung wird es von Banken, Ämtern und Käufern anerkannt.
Der Wert einer Bestandsimmobilie ist die Grundlage
Den Verkehrswert zu kennen ist nicht nur wichtig für den Kauf und eventuell späteren Verkauf, sondern möglicherweise auch für den Fall einer Beleihung des Objektes zu Finanzierungszwecken, die mögliche Erbschaft mit mehreren Erben, die ausbezahlt werden sollen. Und- nicht zu vergessen - will das Finanzamt auch seinen Steueranteil haben, der vom Wert des Grundstückes anhängt.
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Drei verschiedene Wertermittlungsverfahren
Neben dem ideellen Wert einer Bestandsimmobilie hat diese vor allem einen materiellen Wert. Dieser Wert ist die Grundlage für den Verkehrswert einer Immobilie. Er wird mit Hilfe dreier unterschiedlicher Wertermittlungsverfahren bestimmt. Bei diesen handelt es sich um das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Je nach Art der Immobilie kommen eines oder mehrere der drei Verfahren zur Anwendung.
Sachwertverfahren
Dieses kommt in der Regel zur Anwendung und ist sowohl das genaueste als auch das komplexeste Verfahren. Bei Ihm wird der Wert eines Objektes getrennt vom Grundstückswert ermittelt. Es leitet den Verkehrswert des Gebäudes aus seinen bei der Herstellung tatsächlich angefallenen Baukosten ab. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass der Wert eines soeben neu erbauten Gebäudes grundsätzlich seinen Herstellungskosten entspricht. Wertmindernde Umstände, wie Schäden oder Sanierungsbedürftigkeit fließen bei dieser Wertermittlung mit ein.
Sie haben eine Immobilie in der engeren Auswahl? Prüfen Sie, wie sich der Preis im Verhältnis zu anderen Objekten in der Nachbarschaft verhält:
Ertragswertverfahren
Es kommt nur bei bewirtschafteten Immobilien zusätzlich zur Anwendung. Der Ertragswert stellt bei bewirtschafteten Objekten und sonstigen Renditeobjekten die Grundlage für die Ermittlung des Beleihungswertes dar. Bei seiner Ermittlung ist von dem nachhaltig erzielbaren, jährlichen Reinertrag auszugehen, welcher sich aus Rohertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten ergibt.
Vergleichswertverfahren
Das Verfahren ist sehr realitätsnah und findet vor allem bei der Wertermittlung von Grundstücken Anwendung. Als Basis zur Vergleichswertermittlung werden vergleichbare Objekte im ähnlichen Zustand und Lage herangezogen und normiert. Vorraussetzung sind genügend Vergleichsobjekte.
Der endgültige Kaufpreis
Neben dem Sachwert und dem davon abgeleiteten Verkehrswert steht der reale Verkaufspreis, den Sie letztlich zahlen müssen. Er differiert in der Regel vom Verkehrswert, da Verkaufspreise gewöhnlich auf Verhandlungsbasis ausgeschrieben werden. Umso wichtiger ist es also, den Verkehrswert zu kennen und den Zustand der Immobilie richtig einschätzen zu können. Ein Sachverständiger kann hier gute Dienste leisten.