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Sanierungsmaßnahmen vor dem Kauf erkennen

Immobilie vor dem Kauf auf Mängel untersuchen

Oft sind Kaufinteressenten von der Euphorie für das potenzielle Eigenheim überwältigt und übersehen Schäden oder Mängel an der Immobilie. Daher sollte das Objekt vor dem Kauf gründlich auf mögliche Sanierungsmaßnahmen oder eventuelle bauliche Mängel untersucht werden. Schäden sollten beim Verkäufer bemängelt werden, um entweder eine Preissenkung oder eine bauliche Behebung der Mängel zu erwirken.

Bausubstanz prüfenEinen kritische Betrachtung der Immobilie ist vor dem Kauf zu empfehlen.

Oft werden die Folgekosten für Sanierung und Modernisierung bei Bestandsimmobilien unterschätzt. Diese können bei Gebäuden aus den 1970er und 1980er Jahren bis zu 33 Prozent des Kaufpreises betragen, wenn Wärmedämmung und Versorgungstechnik noch auf den neusten Stand gebracht werden müssen. Bei älteren Gebäuden können die Kosten noch höher liegen.

Ist der Verkäufer der Immobilie nicht bereit, die Sanierung durchzuführen oder Mängel zu beseitigen, sollten Sie prüfen, ob die Kosten für Sanierung und Erwerb von Ihnen getragen werden können oder ob ein Neubau nicht günstiger wäre.

Vorsicht vor versteckten Mängeln

Wird ein Objekt deutlich günstiger ist als zum Verkehrswert angeboten, sollten Sie genau hinschauen. Ein Grund für einen niedrigen Kaufpreis können eventuelle Mängel sein, die Ihnen der Verkäufer vorenthalten hat. Auch bevorstehende negative Entwicklung im Umfeld der Immobilie, wie die Planung von Industriegrundstücken oder einer Schnellstraße in der Nachbarschaft, können den marktunüblichen Kaufpreis erzeugen. Oft kommen Mängel zu spät ans Licht und verursachen hohe Folgekosten. Damit Sie nicht auf ungenannten Mängeln sitzen bleiben, sollten Sie schon beim Kauf vertraglich festhalten, dass diese vom Verkäufer beseitigt werden müssen

Mängelbeseitigung und Gewährleistung

Gewährleistungvereinbarung mit VerkäuferEine Gewährleistungsvereinbarung sollte Bestandteil des Kaufvertrages sein.

Diese Vereinbarung zur Beseitigung ungenannter Mängel sollte auf jeden Fall Teil des Kaufvertrags werden. Auf die zur Mängelbeseitigung bzw. zur Sanierung notwendigen Bauleistungen haben Sie dann die vertragliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. Wurden Bauleistungen innerhalb der letzten vier bis fünf Jahre vorgenommen, so bestehen auch für diese weiterhin die verbleibenden Gewährleistungsfristen. Ansonsten haben Sie beim Erwerb keine Ansprüche auf Gewährleistung bei später auftretenden Mängeln.

Hier können Mängel teuer werden:

Dachdichte
Ein undichtes Dach kann finanzielle Folgen haben. Die Sichtung des Daches von außen und innen sollte deshalb unbedingt vorgenommen werden. Zu den möglichen Schäden zählen defekte Dachziegel, Dichtungsbahnen, Dachrinnen und Dachbleche.

Außenputz
Dieser sollte je nach Bauweise alle 10 bis 20 Jahre saniert werden. Problematisch sind Stellen, an denen später errichtete Anbauten unter Putz anschließen oder die Mauerwerksart sich ändert. Hier zeigen sich Risse in die Wasser dringen kann, das den Verfall beschleunigt. Metallteile der Fassade wie z. B. Fensterbleche dürfen nicht kraftschlüssig mit dem Putz in Verbindung stehen. Auch hier sind Risse im Putz Vorboten eines baldigen Sanierungsbedarfs.

Keller
Finden sich hier Spuren von Feuchtigkeit, dann existiert keine oder eine falsch verlegte Drainage oder die Abdichtung ist schadhaft.

Außenwände innenseitig
Feuchtigkeitsspuren oder Schimmel deuten auf fehlerhaften Wärmeschutz oder falsche Gebäudelüftung hin.

Fenster
Sehr alte Fenster können eventuell nicht mehr abgedichtet werden und verursachen dadurch erhöhte Heizkosten.

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