Wenn Sie sich für einen Neubau entscheiden, sollten Sie sich mit der Makler- und Bauträgerverordnung auseinandersetzen. Sie gibt vor, in welcher Form ausstehende Raten für die Immobilie vom Bauträger angefordert werden können.

Gezahlt werden sollte in der Regel nach Baufortschritt. Wichtig ist außerdem, zu überprüfen, ob zusätzliche Kosten – wie beispielsweise Erschließungskosten – anfallen. Es ist daher ratsam, bis zur Fertigstellung möglichst immer einen Teil der zu zahlenden Summe, etwa fünf Prozent, für den Fall einzubehalten, dass es am Bau zu Mängeln kommt, die beseitigt werden müssen. Die genaue Höhe des sogenannten Sicherheitseinbehaltes sollte im Vorfeld mit dem zuständigen Bauträger vereinbart und im Bauvertrag vermerkt werden. Solange die Mängel nicht beseitigt sind, halten Sie das Geld zurück und zahlen erst den vollen Preis, wenn die Immobilie schlüsselfertig und ohne Mängel übergeben wurde.
Das gilt noch mehr für die Käufer eines Hauses. Hier müssen Sie nicht nur den Wohnraum abnehmen, sondern gegebenenfalls auch Garten, Zufahrten oder Kellerräume. Der Erwerb eines Hauses gestaltet sich ansonsten ein wenig einfacher als der Kauf einer Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Dort werden Sie Teil dieser Eigentümergemeinschaft und müssen sich mit dieser und den herrschenden Bedingungen arrangieren.