Die Eigentumswohnung kommt dem Besitz eines Eigenheims recht nahe. Sie eignet sich vor allem für Leute, denen die Unterhaltung eines Hauses zu aufwändig ist, also Singles, ältere Menschen, kinderlose Ehepaare oder Personen, die viel reisen oder beruflich unterwegs sind.
Die Eigentumswohnung - Eigenheim in der eigenen Etage
Das Wohnen in einer Eigentumswohnung ermöglicht einem, unabhängig und unkündbar Herr eines Eigenheims in der eigenen Etage zu sein. Es ist jedoch nicht immer einfach, die passende Eigentumswohnung zu finden. Die Lage muss stimmen, Schnitt und Preis natürlich auch. Hinzu kommt: Wer eine Wohnung in einem Haus kauft, wird automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Und das kann mitunter Probleme mit sich bringen. "Darum sollte man sich die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen ansehen, wenn es sich um eine Bestandsimmobilie handelt", weiß Gabriele Heinrich von „Wohnen im Eigentum“, einem Verbraucherschutzverein für selbst nutzende Immobilienbesitzer. Nur so lässt sich herausfinden, wie die Gemeinschaft funktioniert: Finden die Mitglieder zu Mehrheitsbeschlüssen? Sind sie konsensfähig? Gibt es Eigentümer, die querschießen? Falls ja, können Probleme jahrelang gewälzt werden, bis eine Entscheidung gefunden wird. Folgeprobleme sind zudem vorprogrammiert.
Die Eigentumswohnung ist eine bezahlbare Variante des Eigenheims.
Die Mindestgrundstücksgröße entspricht bei dieser Wohnform der einer Hausgruppe bzw. eines Reihenhauses 200 m² Grundstück pro 100 m² Wohngrundfläche. Auch in teuren Wohnlagen stellt das Haus mit Etagenwohnungen demnach eine bezahlbare Variante dar. Bei einem gut gewählten Standort und günstigem Kaufpreis kann die Eigentumswohnung eine vielversprechende Kapitalanlage sein. Der Wiederverkauf ist meist relativ problemlos möglich, und die emotionale Bindung an diese Wohnform entspricht selten derjenigen, die man zu einem Haus entwickelt hat. Zudem kann eine Eigentumswohnung auch eine Zwischenlösung auf dem Weg zum Eigenheim darstellen.
Änderungen am Gemeinschaftseigentum, z. B. dem Garten, werden im Konsens entschieden.
Bei Häusern mit Eigentumswohnungen gehören alle Flächen, die gemeinschaftlich genutzt werden, wie z. B. Keller, Treppenhaus, Dachboden oder Gartenanlage der Gemeinschaft der Eigentümer. Veränderungen am Gemeinschaftseigentum müssen daher im Konsens entschieden werden. Wie auch im Eigenheim fallen monatliche Kosten (Beiträge für Wasserversorgung, Entwässerung, Heizung oder Müllabfuhr) an, die jedoch bei Wohnungseigentum an eine Hausverwaltung zu entrichten sind. Als zusätzliche Zahlungen kommen das Verwalterhonorar, Reinigungskosten und Rücklagen hinzu.
Nachdem die Entscheidung für eine Eigentumswohnung gefallen ist, sollten Sie herausfinden, ob eine Altbauwohnung oder eine Neubauwohnung für Sie in Frage kommt.
Das Wohneigentumsgesetz regelt die Gemeinschaftsordnung, das Sondereigentum und das Gemeinschaftseigentum.
Wohnungseigentümer haben auch die Möglichkeit, die Wohnung zu vermieten.
Will der Eigentümer seine Wohnung nach einiger Zeit nicht mehr selbst bewohnen, so kann er sie vermieten. Allerdings kann die Gemeinschaftsordnung aussagen, dass Eigentümergemeinschaft - oder der Hausverwalter - der Vermietung zustimmen muss. Hinzu kommt, dass der Eigentümer die Betriebskosten für die Wohnung nicht einfach auf den Mieter übertragen kann. Er muss eine verständliche Betriebskostenabrechnung anfertigen. Außerdem gibt es Posten wie Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, die der Mieter nicht bezahlen muss.
Im Wohneigentumsgesetz sind auch diese Fragen geregelt. Man sollte sich im Vorhinein genau erkundigen, welche Kosten und welcher Verwaltungsaufwand auf einen Vermieter zukommen. Möglicherweise gibt es von der Eigentümerversammlung festgelegte Regeln zu beachten, zu welchen die Mieter dann verpflichtet werden.