
Nehmen Sie sich Zeit für die Suche nach dem richtigen Baupartner. Grundsätzlich kommen dafür drei Gruppen in Frage: Bauträger, Fertighausanbieter und Architekten. Die Verträge mit diesen Partnern unterscheiden sich wesentlich und haben weitreichende Auswirkungen auf den eigentlichen Bau.
Bei der Entscheidung für einen Anbieter sollten Sie sich darüber Gedanken machen, wie viel Gestaltungsspielraum, wie viel Eigenverantwortung und wie viel Zeit Sie benötigen beziehungsweise investieren wollen.
Nachdem mindestens zwei Drittel aller geplanten Objekte veräußert worden sind, beginnt der Bau. Manche Bauträger bauen aber auch mit eigenem Geld oder Geld von der Bank, was riskant sein kann, wenn sie ihre Objekte nicht verkaufen können. Wichtig ist hier für Sie, auf jeden Fall auf Seriosität und Bonität des Partners zu achten.
Erwerben Sie ein Haus von einem Bauträger, so sind Sie Käufer eines bebauten Grundstücks, jedoch nicht Bauherr. Bis zur Fertigstellung des Hauses und der vollständigen Zahlung des Kaufpreises sind Sie nicht Eigentümer. Dieser Unterschied ist wesentlich, denn damit haben Sie weniger Verantwortung zu tragen, aber auch kein Mitspracherecht auf der Baustelle und auch kaum Einfluss auf etwaige Änderungen während des Bauablaufs.
Bauträger sind Baugesellschaften, die gewerbsmäßig große Grundflächen von Gemeinden unter Auflagen erwerben, beplanen, erschließen, bebauen und dann als einzelne bebaute Parzellen oder Wohneinheiten gewinnbringend an private Hauskäufer zu Festpreisen veräußern. Die Bauträgergesellschaft tritt dabei als Bauherr vor Behörden und Bauunternehmen auf.
In der Regel kauft man von einem Bauträger ein Objekt noch vor dem Bau und schließt einen Kaufvertrag ab. Wichtiger Bestandteil des Vertrages ist die Baubeschreibung, die genau definiert, was Sie erwerben und anhand derer Sie Angebote vergleichen können.
Allein der Bauträger, der Ihnen ein mängelfreies, vertragsgemäßes Objekt garantiert, ist befugt, Bauleistungen überwachen zu lassen. Falls nichts anderes vertraglich festgelegt wurde, ist er außerdem befugt, Abnahmen während des Baus durchzuführen. Erst bei der Objektübergabe führen Sie eine Abnahme mit dem Bauträger durch. Ein Bauträger haftet in der Regel fünf Jahre für alle Mängel.
Wenn Sie noch kein Grundstück besitzen und nicht die Absicht haben, sich selbst danach auf die Suche zu machen und Sie mit wenig Eigenverantwortung und nur einem Ansprechpartner bauen wollen, dann sind Sie bei einem Bauträger gut aufgehoben.
Fertighäuser werden zu großen Teilen in Produktionshallen, und nicht auf der Baustelle, gefertigt. Das hat viele Vorteile: geringere Produktionskosten, kurze Bauzeiten, einheitliche Standards. Fast jedes fünfte Haus wird inzwischen auf diese Art und Weise gebaut.
Fertighäuser werden nach wie vor hauptsächlich aus Holz gebaut. Auch wenn viele Anbieter standardisierte Grundrisse im Repertoire haben, hält auch hier die Individualisierung Einzug. Eine zunehmende Anzahl von Anbietern bietet neben der eigentlichen Bauleistung auch Planungsdienstleistungen und damit eine große Vielfalt an Hausvarianten an.
Für Sie ist ein Fertighausanbieter der richtige Partner, wenn sie bereits ein Baugrundstück besitzen oder es sich selbst suchen möchten. Bisher verfügen nur wenige Fertighausanbieter über Grundstücke. Bei der Vorplanung, Grundstücksvorbereitung, Erschließung, Baustelleneinrichtung, Baugenehmigung und Ausführung vorbereitender Baumaßnahmen (wie Gründung Bodenplatte und Keller) wollen Sie selbstverantwortlich als Bauherr mit kompetenter Hilfe durch einen Architekten oder Bauingenieur an Ihrer Seite handeln und legen gern selbst Hand mit an.
Wenn Sie eine genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, individuell für Sie entworfene Wohnhauslösung suchen, kann Ihnen ein Architekt helfen. Von ihm erhalten sie ein bis ins Detail durchdachte Haus. Er plant, lenkt, organisiert und überwacht Ihr gesamtes Bauvorhaben von den ersten Vorentwürfen bis zur Vollendung. Dabei kann es sich um Neubauten, Erweiterungsbauten, Um- und Ausbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Sanierungen von Gebäuden handeln.
Architekt darf sich in Deutschland nur nennen, wer in der Architektenliste der Architektenkammern eingetragen ist und über eine qualifizierte Ausbildung und nachgewiesene erfolgreiche Berufspraxis verfügt. Er unterliegt einer Berufsordnung, deren Einhaltung durch die Architektenkammern überwacht wird. Durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen sind Architekten stets mit den neuesten Entwicklungen von Baustoffen und -techniken, wie beispielsweise im ökologischen Bauen, vertraut.

Als Ihr Berater und Treuhänder stellt der Architekt Ihnen sein gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung. Unabhängig von gewerblichen Interessen handelt der Architekt allein als Sachverwalter Ihrer Interessen und ist damit nicht nur planerischer Ideengeber, sondern auch der ideale Partner für kostengünstiges Bauen. Ein Architekt haftet nach Werkvertragsrecht immer fünf Jahre lang für auftretende Mängel. Aus diesem Grund wird er Baufirmen, die Verträge nach VOB/B mit Ihnen schließen, immer dazu bewegen, ebenfalls fünf Jahre zu gewährleisten.
Im Dialog mit Ihnen als Bauherr erarbeitet der Architekt individuelle Lösungen für die Bauaufgabe. Er integriert und koordiniert die Leistungen der Fachplaner – beispielsweise Tragwerksplaner, Elektroplaner und Planer für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen – zu einer Gesamtleistung. So können Ihre Wünsche und Vorstellungen mit den Erfahrungen des Architekten optimal kombiniert werden und führen zu einer maßgeschneiderten Planung.
Im Rahmen der Koordinierung und Kontrolle der Bauausführung stellt der Architekt die Einhaltung der Kosten, Termine, Gestaltung, Funktionalität, Umweltverträglichkeit und die wirtschaftliche Nutzbarkeit sicher. Beim Bauen mit einem Architekten stehen Sie als Bauherr in Eigenverantwortung gegenüber allen am Vorhaben Beteiligten. Das sind Fachplaner, Architekt, Baufirmen und Behörden. Mit dem Architekten als Mittelsmann und Erfüllungsgehilfen an Ihrer Seite gehen Sie mit diesen Partnern rechtsverbindliche Verträge (Bauverträge und Werkverträge) ein oder erwirken Genehmigungen.
Architekten als Generalplaner bieten Ihnen alle Planungsleistungen aus einer Hand. Dabei übernehmen sie Beratungs-, Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen. Die Leistung von Architekten wird in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in neun Leistungsphasen unterteilt, die sich aus Grundleistungen und besonderen Leistungen zusammensetzen.