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Checkliste: Was nach dem Kauf beachtet werden sollte

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  1. Vergewissern Sie sich, dass die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist und evtl. Vorbelastungen gelöscht worden sind. Sollte die Eintragung im Grundbuch noch nicht erfolgte sein, so klären Sie die Ursachen hierfür.
  2. Prüfen Sie die Höhe der Erwerbsnebenkosten. Um abschließend zu klären, ob die Erwerbsnebenkosten im Rahmen der Kalkulation liegen, sollten Sie wissen, ob die Notarkosten bereits vollständig abgerechnet sind und Ihnen die Grunderwerbssteuer in Rechnung gestellt worden ist.
  3. Prüfen Sie die Höhe der tatsächlichen Mieteinnahmen und klären Sie, ob sich die Zahlen mit Ihrer Planung decken.
  4. Prüfen Sie auch die Höhe Ihrer laufenden Ausgaben. Verschaffen Sie sich also einen Überblick über die nicht umlagefähigen Nebenkosten und, falls Sie den Erwerb finanziert haben, über Ihre Zins- und Tilgungsleistungen.
  5. Ziehen Sie anhand der ermittelten Zahlen Bilanz und stellen Sie Ihre laufenden Einnahmen den laufenden Ausgaben gegenüber.
  6. Sofern Ihnen der Steuerbescheid für das Jahr des Immobilienkaufs bereits vorliegt, sollten Sie die Höhe der steuerlichen Entlastungen prüfen und auch diese mit Ihrer Planung vergleichen.
  7. Wenn Sie eine Eigentumswohnung erworben haben, sollte beachtet werden, dass einmal jährlich eine ordentliche Eigentümerversammlung stattfindet.
  8. Wenn es zu Sonderzahlungen wegen notwendiger Reparaturen gekommen ist, sollten Sie klären, was die Ursachen hierfür gewesen sind. Im Zweifel sollten Sie sich beraten lassen, ob Sie möglicherweise Ansprüche hieraus ableiten können.
  9. Bei denkmalgeschützten Sanierungsobjekten sollten Sie in jedem Fall den Stand der Sanierung und den Sachstand hinsichtlich der Anerkennung der Sanierungskosten regelmäßig prüfen.