Bei Zinsen lohnt es sich genau hinzuschauen und auf Nebenkosten zu achten.
Beim Zinsvergleich sollten Sie mehrere Angebote von Banken einholen. Doch Vorsicht: Der Effektivzins ist nicht der alleinige Bemessungsfaktor. Eine Reihe von Nebenkosten sind nicht enthalten:
Diese Kosten sind in der Preisangabenverordnung (PangV) vorgeschrieben. In der Regel müsste mit Hilfe des Effektivzinses bereits eine Eingrenzung der Angebote auf die drei besten möglich sein.
Sollten die Nebenkosten für Sie nicht durchschaubar sein, so lassen Sie sich den Gesamteffektivzins oder den so genannten tatsächlichen Effektivzins von der Bank ausrechen. Dieser enthält alle Nebenkosten. Mit dem Gesamteffektivzins ist ein klarer Vergleich ohne weiteres möglich.
Nebenkosten, die nicht im Effektivzins berücksichtigt sind:
Bis zu 2,0 Prozent der Darlehenssumme verlangen Kreditgeber häufig vom Kunden. Existiert diese Gebühr nicht, so sind wiederum die anderen Nebenkosten häufig höher als bei Vergleichsangeboten.
Werden von den Kreditinstituten für die Ermittlung des Immobilienwertes, insbesondere des Beleihungswertes erhoben. Sie betragen circa ein bis zwei Prozent der Darlehenssumme.
Soll es zu Teilauszahlungen in mehreren Tranchen kommen, können zusätzliche Gebühren anfallen.
Manche Kreditnehmer vereinbaren, die gesamte Darlehenssumme in festgelegte Tranchen hintereinander abzurufen. Denn in den unterschiedlichen Bau- und Finanzierungsschritten brauchen die Bauherren nicht sofort das gesamte Geld. Für die beim Kreditinstitut ruhenden Beträge braucht der Kunde oft nicht die volle Darlehenssumme zu bezahlen. Jedoch verlangt die Bank einen gewissen Obolus in Form der Bauzeitzinsen.
Für die Bereitstellung des Kredits und die Zinseinzahlungen wird beim Darlehensgeber ein individuelles Kundenkonto geführt, für das regulär erhebliche Gebühren anfallen.
Zusätzlich zu den Bauzeit- und Bereitstellungszinsen verlangen vereinzelte Kreditinstitute nochmals einen Zuschlag für diese Teilauszahlungen.