Wer ist förderberechtigt?
In Thüringen gibt es verschiedene Förderprogramme. Förderberechtigt sind für Neubau und Ersterwerb außerhalb von Programmgemeinden des "Stadtumbaus Ost":
- Haushalte mit mindestens zwei Kindern sowie
- Haushalte ab zwei Personen, bei denen mindestens ein Haushaltsmitglied schwerbehindert ist.
Förderberechtigt sind für Neubau und Ersterwerb in Programmgemeinden des "Stadtumbaus Ost":
- "junge Ehepaare", Haushalte mit mindestens einem Kind sowie
- Haushalte ab zwei Personen, bei denen mindestens ein Haushaltsmitglied schwerbehindert ist.
Beim Bestandserwerb sowie bei Aus-, Umbau und Erweiterung sind grundsätzlich alle Haushalte förderberechtigt. Allgemein dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.
Was wird gefördert?
- Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung
- Um-/Ausbau und Erweiterung selbst genutzten Wohneigentums
- ggf. Instandsetzung/Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums (für Dach, Fassade, Fenster, Fußboden, Treppen und Schornstein)
- Neubau von selbst genutztem Wohneigentum in Form von Baulückenschließung
- Schaffung einer zweiten Wohnung für die Nutzung durch Haushaltsangehörige
- altengerechte Wohnraumanpassungen
- ggf. ökologische Modernisierung (CO2-, (Heiz-)Energie-, Wassereinsparung, Nutzung regenerativer Energien)
Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch zinsverbilligte Darlehen unterschiedlicher Konditionen.
Informationen gibt es bei der
Thüringer Aufbaubank
Gorkistr. 9
99084 Erfurt
0361/7447-123