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Sachsen-Anhalt

Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind Familien oder Haushalte mit mindestens zwei Personen, wenn das Bauvorhaben in einer der am Programm "Stadtumbau Ost" beteiligten Städte und Gemeinden liegt. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.

 

Was wird gefördert?

  • Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
  • wesentliche Instandsetzung/Modernisierung bei Erwerb bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung
  • Aus- und Umbau und Erweiterung, wenn dadurch eine neue Wohnung entsteht (z. B. Dachgeschossausbau)

Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch zinsverbilligte Darlehen unterschiedlicher Konditionen und bestimmten Zuschüssen (für Kinder, schwerbehinderte Personen).

Informationen gibt es bei der
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg
0800/5600846 (gebührenfreie Hotline)

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