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Sachsen

Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind alle Haushalte. Es gibt weder Einkommensgrenzen noch besondere Anforderungen an die Zusammensetzung des Haushalts (Kinder, schwerbehinderte Personen u. ä.).

 

Was wird gefördert?

  • Erwerb von bestehendem innerörtlichen Wohnraum zur Selbstnutzung in Verbindung mit Um-/Ausbau oder Sanierung
  • ökologische Modernisierung (CO2-, (Heiz-)Energieeinsparung, Nutzung regenerativer Energien)
  • altengerechte Wohnraumanpassung

 

Wie sieht die Förderung aus?
Gefördert wird durch zinsgünstige Darlehen unterschiedlicher Konditionen.

 

Informationen gibt es bei der
SAB (Sächsische Aufbaubank)
Pirnaische Str. 9
01054 Dresden
0351/4910-4920

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