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Saarland

Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Haushalte. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.

 

Was wird gefördert?

  • Neubau und Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen)
  • ökologische Modernisierung (CO2-, (Heiz-)Energie- und Wassereinsparung)
  • sonstige Modernisierung (z. B. Schallschutz, sanitäre Einrichtungen)
  • alten- und behindertengerechte Wohnraumanpassung
  • Schaffung von Wohnraum zur Selbstnutzung durch Instandsetzung, Nutzungsänderung oder Erweiterung

Der reine Erwerb von bestehendem Wohnraum wird nicht gefördert.

Es werden allgemein nur Vorhaben gefördert, die in Stadterneuerungsgebieten liegen (der so genannten "Besonderen Gebietskulisse"); unter bestimmten Bedingungen sind Ausnahmen möglich.

 

Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch zinsgünstige Darlehen unterschiedlicher Konditionen.

 

Informationen gibt es beim
Ministerium der Finanzen
Referat Wohnungsbauförderung
Am Stadtgraben 6-8
66111 Saarbrücken
0681/501-00

oder bei der

SIKB (Saarländische Investitionskreditbank)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
0681/3033-0

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