Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Haushalte. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.
Was wird gefördert?
Der reine Erwerb von bestehendem Wohnraum wird nicht gefördert.
Es werden allgemein nur Vorhaben gefördert, die in Stadterneuerungsgebieten liegen (der so genannten "Besonderen Gebietskulisse"); unter bestimmten Bedingungen sind Ausnahmen möglich.
Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch zinsgünstige Darlehen unterschiedlicher Konditionen.
Informationen gibt es beim
Ministerium der Finanzen
Referat Wohnungsbauförderung
Am Stadtgraben 6-8
66111 Saarbrücken
0681/501-00
oder bei der
SIKB (Saarländische Investitionskreditbank)
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
0681/3033-0