Wer ist förderberechtigt?
Fördergerechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch zinsgünstige Darlehen unterschiedlicher Konditionen.
Informationen gibt es beim
Innenministerium Schleswig-Holstein
Referat Wohnraumförderung
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
0431/988-0
oder bei der
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
0431/9905-0