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Schleswig-Holstein

Wer ist förderberechtigt?
Fördergerechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.


Was wird gefördert?

  • Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum (auch Gruppenselbsthilfemaßnahmen)
  • Aus-/Umbau oder die Erweiterung von Gebäuden, wenn unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum geschaffen wird
  • behindertengerechte Wohnraumanpassung, die aufgrund einer nach dem Bau bzw. Erwerb eingetretenen Behinderung eines Haushaltsangehörigen angepasst werden muss
  • Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung ohne wesentliche Baumaßnahmen
  • ggf. Mietprivatisierung

Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch zinsgünstige Darlehen unterschiedlicher Konditionen.

 

Informationen gibt es beim
Innenministerium Schleswig-Holstein
Referat Wohnraumförderung

Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
0431/988-0

oder bei der

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
0431/9905-0

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