Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Haushalte. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch eine Verbilligung des von der Hausbank bereitgestellten Darlehens.
Informationen gibt es beim
Ministerium für Finanzen
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
06131/16-0
oder bei der
Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH)
Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
06131 4991-991