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Nordrhein-Westfalen

Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind Haushalte - auch nichteheliche Lebensgemeinschaften - mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.
 

Was wird gefördert?

  • Neubau und Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum
  • Aus-/Umbau und Erweiterung von nicht genutzten Dachgeschossen und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, wenn mit wesentlichem Bauaufwand erstmalig eine neue Wohnung entsteht
  • Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung
  • ökologische Modernisierung (besonders CO2-Einsparung)
  • altengerechte Wohnraumanpassung
  • Umwandlung von Bestandsgebäuden ohne Wohnzweck in selbst genutzten Wohnraum

 
Wie wird gefördert?

Gefördert wird durch zinslose oder zinsgünstige Darlehen mit unterschiedlichen Konditionen.

 

Informationen gibt es beim
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
0211/3843-0

oder bei der

NRW-Bank
Kavalleriestr. 22
40213 Düsseldorf
0211/91741-0

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