Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind Haushalte - auch nichteheliche Lebensgemeinschaften - mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch zinslose oder zinsgünstige Darlehen mit unterschiedlichen Konditionen.
Informationen gibt es beim
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
0211/3843-0
oder bei der
NRW-Bank
Kavalleriestr. 22
40213 Düsseldorf
0211/91741-0