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Niedersachsen

Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Haushalte; Haushalte mit mindestens zwei Kindern oder einer schwerbehinderten Person werden besonders gefördert. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt sowie von der Art und dem Ort des Bauvorhabens.

 

Was wird gefördert?

  • Neubau und Ersterweb von selbs tgenutztem Wohneigentum
  • Aus-/Umbau und Erweiterung von selbst genutztem Wohneigentum
  • Erwerb in Verbindung mit Modernisierung von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung
  • alten- und behindertengerechte Wohnraumanpassung
  • ökologische Modernisierung von Wohneigentum (CO2-, (Heiz-)Energie-, Wassereinsparung und Nutzung regenerativer Energien)
  • Erwerb und Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in städtbeaulichen Fördergebieten
  • Mietprivatisierung in Verbindung mit Modernisierung
  • Erwerb in Verbindung mit Instandsetzung/Modernisierung von leerstenden Wohnungen zur Selbstnutzung

 

Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch zinsverbilligte Darlehen mit unterschiedlichen Konditionen.

 

Informationen gibt es bei der
NBank (Landestreuhandstelle Niedersachsen)

Hamburger Allee 4
30161 Hannover
0511/361-313

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