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Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Haushalte für den Erwerb bestehenden Wohnraums, aber nur Familien mit mindestens einem Kind. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.

Was wird gefördert?

  • Neubau und Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum
  • Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung
  • ggf. der Aus-/Umbau von Dachgeschossen zu neuen Wohnungen

Für Neubauten gilt ein ressourcensparender energetischer Standard. Zum Ausgleich der Mehrkosten werden bestimmte Zuschüsse gewährt.

Wie wird gefördert?
Gefördert wird mit zinslosen bzw. zinsgünstigen Darlehen unterschiedlicher Konditionen und Zuschüsse für Paare und Kinder.

Informationen gibt es bei der
Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
040/24846-480

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