Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Haushalte, besonders Familien mit mindestens zwei Kindern und Haushalte mit einer schwerbehinderten Person. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch zinsverbilligte Darlehen mit unterschiedlichen Konditionen.
Informationen gibt es bei der
Landestreuhandstelle Hessen
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach