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Hessen

Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Haushalte, besonders Familien mit mindestens zwei Kindern und Haushalte mit einer schwerbehinderten Person. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt.

 
Was wird gefördert?

  • Neubau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen)
  • Erwerb von bestehenden Wohnraum zur Selbstnutzung (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen)
  • behindertengerechte Wohnraumanpassung

 

Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch zinsverbilligte Darlehen mit unterschiedlichen Konditionen.

 

Informationen gibt es bei der
Landestreuhandstelle Hessen
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach

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