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Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Haushalte. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt. Die Auswahl ist gegebenenfalls abhängig von sozialer Dringlichkeit.

Was wird gefördert?

  • Neubau sowie Erst- und Zweiterwerb von selbst genutztem Wohneigentum (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen)
  • Anpassung von Wohneigentum für schwerbehinderte oder schwer kranke Personen


Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch zinsverbilligte Darlehen unterschiedlicher Konditionen und Zuschüsse für Kinder.

Informationen gibt es beim
Bayerisches Staatsministerium des Inneren
Oberste Baubehörde

Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
089/2192-02

oder bei der

BayernLabo
Kapellenstr. 4
80333 München
089/2171-28003

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