Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Haushalte. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese sind abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt. Die Auswahl ist gegebenenfalls abhängig von sozialer Dringlichkeit.
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch zinsverbilligte Darlehen unterschiedlicher Konditionen und Zuschüsse für Kinder.
Informationen gibt es beim
Bayerisches Staatsministerium des Inneren
Oberste Baubehörde
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
089/2192-02
oder bei der
BayernLabo
Kapellenstr. 4
80333 München
089/2171-28003